Nationale Umsetzung bis Januar 2023
Neue EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten

Am 12. Januar 2021 ist die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten. Sie muss bis 21. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung wird über eine umfassende Novelle der Trinkwasserverordnung unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums in enger Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Der VKU setzt sich für eine praxisnahe Ausgestaltung ein.

21.01.21

Drei Jahre nach Vorlage des Vorschlags der EU-Kommission zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie ist die neue Richtlinie am 12. Januar 2021 in Kraft getreten. Der VKU konnte zahlreiche wesentliche Verbesserungen für die kommunale Wasserwirtschaft gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission erreichen. Die Richtlinie muss bis 21. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden, was Raum lässt, die Spielräume für die Mitgliedstaaten im Sinne der kommunalen Wasserwirtschaft noch auszugestalten. Die Umsetzung wird über eine umfassende Novelle der Trinkwasserverordnung unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums in enger Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Der VKU setzt sich für eine praxisnahe Ausgestaltung ein.

Der VKU hat eine Zusammenfassung der zentralen Regelungen der neuen Richtlinie für die kommunale Wasserwirtschaft erarbeitet, die Sie im Mitgliederbereich abrufen können.

Die neue Trinkwasserrichtlinie sieht umfassende Änderungen vor, die weitreichende Auswirkungen für die kommunale Wasserwirtschaft zur Folge haben. Darunter fällt insbesondere die verpflichtende Einführung eines risikobasierten Ansatzes für alle Wasserversorger über die gesamte Versorgungskette. Damit soll das Wasser von der Entnahmequelle bis zum Wasserhahn überwacht werden. Zudem werden Parameter ergänzt, Grenzwerte angepasst und neue Vorgaben zu Mikroplastik und Stoffen mit endokriner Wirkung eingeführt.

Neu sind auch umfangreiche Pflichten der Wasserversorger zur Information der Verbraucher. Sie umfassen nicht nur Informationen zur Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit, sondern auch zu wirtschaftlichen Aspekten. Als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ sollen die Mitgliedstaaten zudem Maßnahmen ergreifen, um den öffentlichen Zugang zu Trinkwasser zu verbessern, und sicherstellen, dass an öffentlichen Plätzen Trinkwasserbrunnen bereitgestellt werden.