Dossier

Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Investitionen in umwelt- und klimafreundliche Technologien und Projekte

Die EU-Taxonomie

Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD) wurde ein umfassender und anspruchsvoller europäischer Rahmen geschaffen, um Nachhaltigkeitsaspekte in Unternehmen zu verankern. Durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden konkrete Berichtsanforderungen der CSRD für Unternehmen festgelegt. 

Seit einigen Jahren gilt auch ein auf EU-Ebene erarbeitetes Klassifikationssystem, das nachhaltige Investitionen fördern soll. Die EU-Taxonomie schafft einen europäischen Standard dafür, wann Investitionen als nachhaltig gelten. Im Sinne des Europäischen Green Deals soll gerade in umwelt- und klimafreundliche Technologien und Projekte investiert werden. Gemessen wird die Nachhaltigkeit an sechs Umweltzielen.

Als Teil des sogenannten Omnibusses wurden die CSRD und CSDDD gezielt und schnell vereinfacht. Der Anwendungsbereich der Richtlinien wurde erheblich eingeschränkt. Auch die ESRS wurden vereinfacht, wobei kleinere Unternehmen nun gemäß einem freiwilligen Berichtsstandard (VS) berichten können. Der VKU hat sich frühzeitig im Omnibusverfahren eingebracht und den Prozess intensiv begleitet. 

Die Kriterien der Taxonomie für die ersten beiden Umweltziele, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, greifen bereits seit 2022. Seit 2024 gelten zudem Kriterien für die weiteren Umweltziele, darunter Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, die Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie der Schutz der Biodiversität. Da die kommunalen Unternehmen einen wichtigen Anteil an der Umsetzung haben, hat der VKU sich von Anfang an in die Erarbeitung eingebracht.

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