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Dossier

EU-Taxonomie

Investitionen in umwelt- und klimafreundliche Technologien und Projekte

Die EU-Taxonomie

Auf EU-Ebene wird seit einigen Jahren an einem Klassifikationssystem gearbeitet, das Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen leiten soll. Die EU-Taxonomie soll einen europäischen Standard dafür schaffen, wann eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig gilt. Im Sinne des Europäischen Grünen Deals will die EU-Kommission Investoren dazu anhalten, in umwelt- und klimafreundliche Technologien und Projekte zu investieren. Die Taxonomie misst dabei die Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten an deren Beitrag zu oder Schaden an sechs verschiedenen Umweltzielen.

Die Kriterien für die ersten beiden Umweltziele, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, wurden bereits von der EU-Kommission vorgeschlagen und sollen ab 1. Januar 2022 greifen. In diesem Zusammenhang wurde die Entscheidung über die Rolle besonders politisch umstrittener Aktivitäten im Zusammenhang mit Erdgas, Atomenergie und Landwirtschaft auf Ende des Jahres aufgeschoben. Parallel dazu werden derzeit auf EU-Ebene Kriterien zu den verbleibenden vier Umweltzielen – dem Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, der Kreislaufwirtschaft, der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und der Biodiversität – erarbeitet. Auch zahlreiche Tätigkeiten kommunaler Unternehmen werden diskutiert, weswegen der VKU die Entwicklungen von Anfang an intensiv begleitet hat und sich auch in die weitere Arbeit an der Taxonomie einbringen wird.

Download Positionspapiere

  • VKU-Stellungnahme zum Entwurf eines ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakts über bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten

  • VKU-Stellungnahme zum Entwurf eines ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakts über bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten

    auf Englisch
  • VKU-Positionspapier zu Waste-to-Energy

    auf Englisch
  • Joint privacy statement of VKU e.V. and CEDEC, European Federation of Local Energy Companies

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