Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung
Investitionen in umwelt- und klimafreundliche Technologien und Projekte
Die EU-Taxonomie
Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD) wurde ein umfassender und anspruchsvoller europäischer Rahmen geschaffen, um Nachhaltigkeitsaspekte in Unternehmen zu verankern. Durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden konkrete Berichtsanforderungen der CSRD für Unternehmen festgelegt.
Seit einigen Jahren gilt auch ein auf EU-Ebene erarbeitetes Klassifikationssystem, das nachhaltige Investitionen fördern soll. Die EU-Taxonomie schafft einen europäischen Standard dafür, wann Investitionen als nachhaltig gelten. Im Sinne des Europäischen Green Deals soll gerade in umwelt- und klimafreundliche Technologien und Projekte investiert werden. Gemessen wird die Nachhaltigkeit an sechs Umweltzielen.