Der Ausbau der Stromnetze erfordert Weitblick. In § 14d Energiewirtschaftsgesetz ist die vorausschauende und integrierte Ausbauplanung der Stromverteilnetze gesetzlich verankert. Für eine möglichst treffsichere Zielnetzplanung ist jeder einzelne…
Die Energiewende hat deutlich an Fahrt aufgenommen. Insbesondere die solaren Stromerzeugungsspitzen bringen Netzengpässe mit sich und können auch zu Frequenzproblemen führen. Alle Stromnetzbetreiber sind daher gefordert, die Steuerungsfähigkeiten in…
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens (NEST) hat der VKU zum Tenorentwurf der „Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung“ (RAMEN) und zum Tenorentwurf der Festlegungen der Methodik zur Ermittlung des…
Die BNetzA arbeitet im Zuge der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens (NEST) auch an der Anpassung der Qualitätsregulierung. Der VKU hat zum 29.11.2024 die Stellungnahme zum betreffenden Eckpunktepapier eingereicht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die im deutschen Recht vorhandene Qualifizierung von Energieanlagen als nicht der Regulierung unterfallende Kundenanlage unvereinbar mit den Vorgaben der EU-Strombinnenmarktrichtlinie ist.
Das BMWK hat den Gesetzesentwurf aus dem August weiterentwickelt, zudem umfangreiche Regelungen auf über 100 Seiten ergänzt und in dieser Form im Oktober übermittelt. Unter anderem dienen die neuen Regelungsentwürfe der Umsetzung der…
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass zeitlich beschränkte Zugangsunterbrechungen oder erhebliche Zugangsbeschränkungen etwa durch Kanalbaumaßnahmen von den Straßenanliegern hinzunehmen sind.
Im April 2024 hat das zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) seinen Betrieb aufgenommen. Mit ZEREZ wurde eine zentrale Datenbank für Einheiten- und Komponentenzertifikate von Erzeugungseinheiten aller Spannungsebenen…
Die BNetzA hat die gemeinsame Konsultation der Szenariorahmen Strom sowie Gas und Wasserstoff auf den Weg gebracht. Der VKU erkennt das Bewusstsein der Bedeutung einer ganzheitlichen Netztransformation an.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt für den Xgen Strom einen Wert von 0,91 % festzulegen, also nahezu in gleicher Höhe wie bereits in der dritten Regulierungsperiode. Nach Auffassung des VKU ist dieser Wert deutlich überschätzt.
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