Recht

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Thema Recht

Kommunale Unternehmen erfüllen einen öffentlichen Zweck. Aus ihrer Nähe zur öffentlichen Hand ergeben sich besondere Sorgfalts- und Handlungspflichten.

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Von A(bfallrecht) bis Z(ivilrecht), die kommunalen Unternehmen müssen eine Vielzahl von europäischen und nationalen Rechtsvorschriften beachten und anwenden. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen werden stetig komplexer. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Die hohe Regelungsdichte in Form von Gesetzen, Verordnungen und Festlegungen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung prägen das Tagesgeschäft aller kommunalen Unternehmen und erfordern eine hohe rechtliche Kompetenz. Vor allem unterliegen die kommunalen Unternehmen den strengen Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts der Bundesländer und können daher nicht so unabhängig und flexibel agieren wie private Unternehmen. Denn kommunale Unternehmen erfüllen einen öffentlichen Zweck und aus ihrer Nähe zur öffentlichen Hand ergeben sich besondere Sorgfalts- und Handlungspflichten. Kommunale Unternehmen stellen die gesetzliche Grundversorgung der Haushaltskunden mit Strom und Gas in den meisten Kommunen sicher und kümmern sich im Gegensatz zu ihren privaten Konkurrenten auch um einkommensschwache Haushalte. Sie tragen auch oftmals das Risiko von Insolvenzen in Gewerbe, Industrie und Handel. So haben kommunale Strom- und Gasversorger z.B. bei den Insolvenzen der Energielieferanten TelDaFax, FlexStrom und Care-Energy als Grundversorger deren Kunden von heute auf morgen übernommen und weiter beliefert. Compliance, Transparenz und unternehmerische Gesellschaftsverantwortung sind daher tragende Säulen kommunaler Unternehmenspraxis. 

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