Gewerbeabfallverordnung 2017

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Gewerbeabfallverordnung 2017

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung vom 1. August 2017 schreibt nun auch für den Gewerbesektor in Deutschland eine fünfstufige Abfallhierarchie vor. Wesentliches Ziel ist dabei die getrennte Erfassung und Sammlung möglichst vieler weitgehend sortenreiner Abfallfraktionen als Voraussetzung für die anschließende Vorbereitung zur Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung zu machbaren Aufwänden und Kosten und in hoher Qualität.