EU Mobilitätspolitik
VKU fordert Praxistauglichkeit bei EU Vorgaben für die Dekarbonisierung von Unternehmensflotten
Der VKU hat eine Stellungnahme zur geplanten EU‑Verordnung „Clean Corporate Vehicles“ vorgelegt. Die Dekarbonisierung von Unternehmensflotten kann voran gebracht werden, jedoch braucht es praxistaugliche Ausnahmen, Übergangsfristen und eine differenzierte Betrachtung kommunaler Nutz‑ und KRITIS‑Fahrzeuge.
27.04.26
Der VKU hat eine Stellungnahme zur geplanten EU‑Verordnung „Clean Corporate Vehicles“ vorgelegt. Die Dekarbonisierung von Unternehmensflotten kann voran gebracht werden, jedoch braucht es praxistaugliche Ausnahmen, Übergangsfristen und eine differenzierte Betrachtung kommunaler Nutz‑ und KRITIS‑Fahrzeuge.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat eine Stellungnahme zum Entwurf der EU‑Verordnung zur Beschleunigung der Einführung emissionsfreier Fahrzeuge in Unternehmensflotten („Clean Corporate Vehicles“) vorgelegt. Die grundsätzliche Zielsetzung der Europäischen Kommission scheint nach VKU Auffassung machbar, er warnt jedoch vor einer undifferenzierten Anwendung insbesondere im Bereich leichter Nutzfahrzeuge und bei kritischer Infrastruktur.
Die geplante Verordnung sieht erstmals ab 2030 verbindliche Mindestquoten für emissionsfreie beziehungsweise emissionsarme Fahrzeuge in den Neuzulassungen großer Unternehmensflotten vor. Der Anwendungsbereich betrifft alle großen Unternehmen, darunter auch einige kommunale Unternehmen. Zudem sollen staatliche Fördermittel künftig nur noch für emissionsfreie oder ‑arme Fahrzeuge mit Herstellung in der EU gewährt werden – ein Aspekt mit erheblicher Relevanz für kommunale Beschaffungsprozesse.
Nach Einschätzung des VKU sind die Vorgaben im PKW‑Segment für die meisten kommunalen Unternehmen gut umsetzbar. Bereits heute verfügen viele Stadtwerke und kommunale Betriebe über einen hohen Anteil elektrifizierter Fahrzeuge. Deutlich komplexer sei jedoch die Situation bei leichten Nutzfahrzeugen der Kategorie N1 bis 3,5 Tonnen. Kommunale Fuhrparks nutzten diese Fahrzeuge häufig für spezialisierte Aufgaben, etwa im Netzbetrieb, bei Entstörungsdiensten, im Bau‑ und Instandhaltungsbereich oder als multifunktionale Servicefahrzeuge. Diese Einsatzprofile unterschieden sich erheblich von standardisierten Logistikflotten. Derzeit fehlen vielfach geeignete elektrische Alternativen, etwa mit ausreichender Reichweite, Zuladung, Anhängelast oder Allradantrieb. Auch spezielle Werkstatt‑ und Sonderaufbauten sind kaum verfügbar.
Besonders kritisch sieht der VKU die Rolle dieser Fahrzeuge für die Versorgungssicherheit und den Betrieb kritischer Infrastruktur (KRITIS). In Krisen‑ oder Blackout‑Situationen seien robuste und flexibel einsetzbare Fahrzeuge erforderlich, die häufig auf stationäre, derzeit nicht elektrifizierbare Nebenantriebe angewiesen seien. Starre Quotenregelungen könnten hier die Einsatzfähigkeit kommunaler Unternehmen einschränken.
Der VKU fordert daher eine differenzierte Ausgestaltung der Verordnung. Dazu gehören klar definierte Ausnahmen für bestimmte Einsatz‑, Sonder‑ und KRITIS‑relevante Fahrzeuge, ausreichend lange Übergangsfristen sowie eine feinere Unterteilung innerhalb der N1‑Kategorie. Vorbild könnten bestehende nationale Regelungen wie das deutsche Saubere‑Fahrzeuge‑Beschaffungs‑Gesetz sein.
Zudem weist der VKU darauf hin, dass frühzeitig die Zeit nach 2030 berücksichtigt werden müsse, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Auslaufen der Clean Vehicles Directive. Um Investitionssicherheit zu gewährleisten, seien langfristig verlässliche und praxisgerechte Regelungen erforderlich. Mit seiner Stellungnahme bringt sich der VKU in das laufende europäische Gesetzgebungsverfahren ein und wirbt für eine ambitionierte, zugleich aber realistische Regulierung, die Klimaschutz, technische Machbarkeit und die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge miteinander verbindet.