EU KI-Omnibus
Einigung im Trilog zum EU KI-Omnibus
Am 7. Mai haben sich die EU‑Institutionen auf den sogenannten KI‑Omnibus geeinigt. Dieser soll die EU‑KI‑Verordnung gezielt vereinfachen und bestimmte Fristen, unter anderem für kritische Infrastrukturen, verschieben. Welche Erleichterungen kommen auf die Kommunalwirtschaft zu? Wir geben einen Überblick!
26.05.26
Am 7. Mai haben sich die EU‑Institutionen auf den sogenannten KI‑Omnibus geeinigt. Dieser soll die EU‑KI‑Verordnung gezielt vereinfachen und bestimmte Fristen, unter anderem für kritische Infrastrukturen, verschieben. Welche Erleichterungen kommen auf die Kommunalwirtschaft zu? Wir geben einen Überblick!
Im November letzten Jahres hat die Europäische Kommission ein sogenanntes Omnibuspaket vorgeschlagen, um die komplexe KI Verordnung gezielt und zügig zu vereinfachen. Diese reguliert den Einsatz von KI in Europa mittels eines risikobasierten Ansatzes. Der Omnibus zielt darauf ab, die im August 2024 in Kraft getretene Verordnung zu vereinfachen, Bürokratie schnell abzubauen und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
Der VKU hat sich mit seinen Kernforderungen und einem Positionspapier frühzeitig in die Diskussionen in Brüssel und Berlin eingebracht. Zur gezielten Adressie-rung der problematischen Ausweitung der EU KMU Definition auf sogenannte „Small Mid-Caps“ hat der VKU zudem einen One Pager für weitere Gespräche erarbeitet.
Einigung im Trilogverfahren erreicht
Ein zentraler Knackpunkt der Verhandlungen war das Zusammenspiel der KI Verordnung mit sektoralen Vorschriften. Letztlich sammelten sich die Mitgliedstaaten hinter der Forderung Deutschlands, eine doppelte regulatorische Belastung durch die KI Verordnung und sektorale Regelungen für Maschinenprodukte zu vermeiden. Davon sind kommunale Unternehmen nicht betroffen.
Zu den wichtigsten Punkten der Einigung mit Relevanz für kommunale Unternehmen zählen:
- „Stop the clock“: Hoch-Risiko Pflichten treten erst am 2. Dezember 2027 in Kraft (statt im August 2026). Dies umfasst auch KI Systeme, die in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, und entspricht den Forderungen des VKU. Die Kennzeichnungspflichten (Watermarking) für KI generierte Inhalte werden auf den 2. Dezember 2026 verschoben.
- Eingrenzung der Definition von „Sicherheitskomponenten“: Die Sicherheitsfunktion muss nun ein ausdrücklich vorgesehener Zweck des Systems sein und vom Anbieter festgelegt werden. Die Komponente muss eine Sicherheitsfunktion haben, die Risiken für Menschen oder Sachwerte verhindert oder verringert. So werden beispielweise KI-Systeme, die nur zur Automatisierung oder Leistungsoptimierung verwendet werden, nicht als „Sicherheitskomponente“ eingestuft. Der VKU hat eine Klarstellung in diesem Sinne gefordert, da diese Definition ausschlaggebend dafür ist, ob KI Systeme, die in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, als Hoch-Risiko eingestuft werden.
- „Small Mid Caps“: Kritisch bleibt, dass, anders als vom VKU wiederholt gefordert, die Definition von „Small Mid-Caps“ (Unternehmen mit 250 bis 749 Beschäftigten über eine Erweiterung der EU KMU Definition) öffentliche Unternehmen weiterhin nicht umfasst. Kommunale Unternehmen können daher nicht von den für diese Größenklasse vorgesehenen Erleichterungen profitieren. Der VKU wird sich daher nachdrücklich auf nationaler Ebene weiterhin dafür einsetzen, dass entsprechend dem Koalitionsvertrag auch kommunale Unternehmen davon profitieren können.
Nächste Schritte
Die Trilogeinigung muss noch vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament formell angenommen werden. Damit ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Da die Hoch-Risiko-KI-Vorschriften im August 2026 in Kraft treten würden, stehen die Institutionen unter hohem Zeitdruck, diesen Prozess so schnell wie möglich abzu-schließen. Im nächsten Schritt kann der Omnibus im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.