Abfallverbringung Schweiz
EU schafft Rechtssicherheit für Grenzregionen

Die EU hat die Verbringung gemischter Siedlungsabfälle in die Schweiz dauerhaft ermöglicht. Rat und Europäisches Parlament bestätigten im Eilverfahren den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission. Damit bleibt die bewährte Praxis für Grenzregionen erhalten und unnötige Transportwege werden vermieden.

27.07.26

VKU-Forderung zur Ausnahme erfolgreich

Gute Nachrichten für die kommunale Abfallwirtschaft in den Grenzregionen zur Schweiz: Die Verbringung gemischter Siedlungsabfälle in nahe gelegene Behandlungsanlagen in der Schweiz bleibt auch künftig möglich.

Die Europäische Kommission hatte am 29. April 2026 einen Vorschlag zur Anpassung der EU-Abfallverbringungsvorschriften vorgelegt. Ziel war es, die Ausfuhr gemischter Siedlungsabfälle aus EU-Grenzregionen in die Schweiz weiterhin zu ermöglichen. 

Am 8. Juli 2026 wurde die Änderung von Rat und Europäischem Parlament bestätigt. Aufgrund des kurzen und zielgerichteten Vorschlags sowie des beschleunigten Verfahrens erfolgte die Veröffentlichung bereits zwei Tage später, am 10. Juli 2026, im Amtsblatt der Europäischen Union. Die neuen Regelungen treten am 30. Juli 2026 in Kraft.

Der VKU hatte sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern und Partnern frühzeitig für eine entsprechende Ausnahme eingesetzt. Hintergrund ist die 2024 verabschiedete EU-Abfallverbringungsverordnung, nach der die Verbringung gemischter Siedlungsabfälle in die Schweiz künftig nicht mehr zulässig gewesen wäre.

Ein solches Verbot hätte erhebliche praktische und ökologische Nachteile mit sich gebracht. In zahlreichen Grenzregionen werden gemischte Siedlungsabfälle seit vielen Jahren in nahe gelegenen schweizerischen Anlagen behandelt, die hohe Standards der Abfallbewirtschaftung erfüllen. Ohne die nun beschlossene Ausnahme hätten die Abfälle in weiter entfernte Anlagen innerhalb der EU transportiert werden müssen.

Dies hätte nicht nur höhere Kosten für die kommunalen Entsorgungsträger verursacht, sondern auch zusätzliche Umweltbelastungen. Die Folge wären höhere Treibhausgasemissionen bei gleichzeitig nur sehr begrenztem zusätzlichem Nutzen für Umwelt- oder Ressourcenschutz gewesen.

Umso erfreulicher ist es, dass die EU-Institutionen die Problematik erkannt und innerhalb kurzer Zeit eine pragmatische Lösung gefunden haben. Die nun beschlossene Ausnahme schafft Rechtssicherheit für die betroffenen Kommunen und sorgt dafür, dass bewährte, effiziente und umweltgerechte Entsorgungsstrukturen in den Grenzregionen erhalten bleiben. Damit wurde eine zentrale Forderung des VKU erfolgreich aufgegriffen.