Überarbeitung des EU-ETS I
VKU positioniert sich zur Reform des EU-Emissionshandels

Der VKU hat eine Stellungnahme zur geplanten Reform des EU-Emissionshandels vorgelegt. Darin lehnt er die Einbeziehung der Verbrennung von Siedlungsabfällen in den EU-ETS I ab und fordert bei einer Umsetzung europaweit einheitliche Regeln sowie eine zweckgebundene Verwendung der ETS-Einnahmen für Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung.

24.09.26

Kritik an Einbeziehung der Abfallverbrennung in den EU-ETS I

Der VKU hat seine Stellungnahme zur geplanten Überarbeitung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die vorgesehene Einbeziehung der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen in den Emissionshandel ab 2031. Der VKU unterstützt die europäischen Klimaschutzziele und erkennt den Emissionshandel grundsätzlich als wirksames Instrument zur Emissionsminderung an. Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass die Besonderheiten der kommunalen Abfallwirtschaft im Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden müssen.

Aus Sicht des VKU unterscheidet sich die thermische Abfallbehandlung grundlegend von klassischen Industriesektoren. Betreiber von Müllverbrennungsanlagen übernehmen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge und haben nur begrenzten Einfluss auf Menge und Zusammensetzung der angelieferten Abfälle. Zusätzliche CO₂-Kosten würden daher nur eine geringe Lenkungswirkung entfalten, gleichzeitig aber die Entsorgungskosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erhöhen.
Sollte die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel politisch beschlossen werden, fordert der VKU europaweit einheitliche Rahmenbedingungen. Nationale Ausnahmeregelungen oder Opt-outs würden Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt schaffen und könnten zu unerwünschten Verlagerungen von Abfallströmen zwischen den Mitgliedstaaten führen. Der Verband setzt sich daher für einen harmonisierten europäischen Ansatz ein.

Darüber hinaus fordert der VKU, Einnahmen aus dem Emissionshandel gezielt in die Transformation der Kreislaufwirtschaft und der Abfallwirtschaft zu reinvestieren. Dazu zählen insbesondere Investitionen in Recycling- und Sortierinfrastrukturen, Maßnahmen zur Dekarbonisierung thermischer Behandlungsanlagen sowie die Entwicklung und Anwendung von Technologien zur CO₂-Abscheidung und CO₂-Speicherung beziehungsweise -Nutzung (CCS/CCU).
Positiv bewertet der VKU die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regelungen zur kostenlosen Zertifikatszuteilung für die Wärmeauskopplung aus Abfallverbrennungsanlagen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Haushalten und Unternehmen mit klimafreundlicher Fernwärme und stärken die kommunale Wärmewende.

Mit seiner Stellungnahme bringt sich der VKU in die laufenden Beratungen im Europäischem Parlament und im Rat ein. Beide Institutionen wollen sich bis Ende 2026 positionieren, um im Anschluss die Kompromissverhandlungen zu starten und das Verfahren im Frühjahr 2027 abzuschließen. Ziel für den VKU bleibt ein Regulierungsrahmen, der wirksamen Klimaschutz mit Versorgungssicherheit, bezahlbarer Daseinsvorsorge und einer leistungsfähigen Kreislaufwirtschaft verbindet.