Einwegkunststofffondsgesetz
Einwegkunststofffonds: Punktewert für 2024 steht fest – Auszahlungen können starten
Der Punktewert für den Einwegkunststofffonds 2024 steht fest: Das Umweltbundesamt legt ihn auf 0,274 Euro je Punkt fest. Damit ist der Weg für die Auszahlungen an Kommunen und kommunale Unternehmen frei. Der VKU begrüßt die Festlegung und fordert eine zweckgerechte Verwendung der Mittel für Stadtreinigung und Stadtsauberkeit.
31.08.26
Der Punktewert für den Einwegkunststofffonds 2024 steht fest: Das Umweltbundesamt legt ihn auf 0,274 Euro je Punkt fest. Damit ist der Weg für die Auszahlungen an Kommunen und kommunale Unternehmen frei. Der VKU begrüßt die Festlegung und fordert eine zweckgerechte Verwendung der Mittel für Stadtreinigung und Stadtsauberkeit.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Mitglieder der Einwegkunststoffkommission am 28.08.2026 per E-Mail über den nunmehr feststehenden Punktewert für das Berichtsjahr 2024 informiert. Die nun vorliegende Berechnung schafft Transparenz und Planungssicherheit für die Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen, die die mit Einwegkunststoffabfällen verbundenen Reinigungs- und Entsorgungsleistungen erbringen.
Der Punktewert ist maßgeblich für die Höhe der Auszahlungen aus dem Einwegkunststofffonds an die anspruchsberechtigten Kommunen und kommunalen Unternehmen. Er wird auf Grundlage der für das jeweilige Berichtsjahr festgestellten Gesamtpunktzahl sowie des verfügbaren Gesamtauszahlungsbetrags ermittelt. Die von den Kommunen erbrachten und gemeldeten Leistungen werden hierbei nach den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) anhand eines Punktesystems bewertet.
Für das Berichtsjahr 2024 ergeben sich folgende Kennzahlen:
Gesamtauszahlungsbetrag: 205.196.931,65 €
Gesamtpunktzahl: 746.266.738,387 Punkte
Punktewert: 0,274 € je Punkt
Die Gesamtpunktzahl wurde in den vergangenen Monaten nach Prüfung der eingegangenen Leistungsmeldungen für das Bezugsjahr 2024 ermittelt. Aus der Division des Gesamtauszahlungsbetrags durch die Gesamtpunktzahl ergibt sich ein Punktewert von 0,274 € je Punkt. Der nun festgelegte Punktewert bildet die Grundlage für die Berechnung der individuellen Auszahlungsbeträge der Anspruchsberechtigten. Die konkrete Auszahlungshöhe ergibt sich aus der jeweils anerkannten Punktzahl der gemeldeten Leistungen.
Beispiel: Bei einer im Leistungsbescheid festgesetzten Punktzahl von 100.000 Punkten ergibt sich bei einem Punktewert von 0,274 € je Punkt ein Auszahlungsbetrag von 27.400 €.
Weiteres Verfahren
Das Umweltbundesamt hat zudem mitgeteilt, dass die Versendung der Leistungsbescheide zeitnah beginnen wird. Im Anschluss sollen die Auszahlungen schrittweise erfolgen.
Da die Bearbeitung teilweise manuelle Verfahrensschritte umfasst, bittet das Umweltbundesamt die Anspruchsberechtigten um Verständnis und Geduld. Insbesondere wird darum gebeten, von individuellen Anfragen zum Bearbeitungs- oder Auszahlungsstand abzusehen.
Bewertung des VKU
Der VKU begrüßt die Festlegung des Punktewerts für das Berichtsjahr 2024 durch das Umweltbundesamt. Damit wird ein wichtiger Schritt für die zeitnahe Auszahlung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds an die anspruchsberechtigten Kommunen vollzogen.
Unverändert setzt sich der VKU dafür ein, dass die den Kommunen zufließenden Mittel zweckgerecht für Maßnahmen der Stadtreinigung und Stadtsauberkeit eingesetzt werden. Die Einnahmen aus dem Einwegkunststofffonds sollten dort wirksam werden, wo die Belastungen durch Einwegkunststoffabfälle entstehen und die entsprechenden Reinigungs- und Entsorgungsleistungen erbracht werden.