Referentenentwurf zum FlexBG
Bundesregierung plant schnellere Genehmigungen für Flexibilität im Stromsystem

Durch neue Fristen, Verfahrensbündelung, Digitalisierung und eingeschränkte Klagemöglichkeiten soll der Bau von Kraftwerken, Speichern, Pumpspeichern und Offshore-Zulieferinfrastruktur deutlich beschleunigt werden. Möglich machen soll es das neue FlexBG. Es greift allerdings zu kurz, die Beschleunigungsregeln nur auf StromVKG-Anlagen zu beschränken.

27.07.26

Zwei hohe Stapel von Dokumenten, einer links mit buntem Papier und einer rechts mit mehrfarbigem, unordentlichem Papier, stehen nebeneinander auf einer hellen Oberfläche.

Bundesregierung plant schnellere Genehmigungen für Flexibilität im Stromsystem

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (FlexBG) plant die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Damit soll der Zubau neuer Kapazitäten, insbesondere für nach StromVKG bezuschlagte Kraftwerke und Speicher, sowie Pumpspeicher und Offshore-Wind-Infrastruktur, flankiert werden.

Das BMWE hatte die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des FlexBG am 23.06.2026, mit kurzer Frist bis zum 1. Juli, eingeleitet. Ein Kabinettsbeschluss ist für Ende Juli beabsichtigt.

Der Entwurf des FlexBG ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau gesicherter Leistung sowie flexibler Erzeugungs- und Speicherkapazitäten durch schnellere Verfahren und den Abbau rechtlicher Hürden zu beschleunigen. Komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren bremsen derzeit die Transformation des Energiesystems. Mit dem FlexBG könnten kommunale Energie- und Infrastrukturprojekte zukünftig zügiger umgesetzt werden.

Der VKU begrüßt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für energieinfrastrukturrelevante Vorhaben zu beschleunigen, ausdrücklich. Aus Sicht der Praxis bestehen jedoch Anpassungsbedarfe, um die intendierten Beschleunigungseffekte tatsächlich und flächendeckend zu erreichen. Anstatt die Beschleunigungsregeln nur auf die Zulassungsverfahren für Kraftwerke und Stromspeicher anzuwenden, die im Rahmen des StromVKG bezuschlagt werden, wäre aus Sicht des VKU eine Ausweitung auf alle immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, die Flexibilität für das Stromversorgungssystem bereitstellen, notwendig. Dazu zählen Batteriespeicher, Elektrolyseure und KWK-Anlagen einschließlich deren Nebenanlagen. Entscheidend sollte der Flexibilitätsbeitrag sein – nicht der Förderstatus.

Übergeordnetes Ziel des FlexBG müssen rechtssichere, effizientere Genehmigungen mit weniger Aufwand und kürzeren Bearbeitungszeiten sein. Deswegen ist die praxistaugliche Umsetzung im Blick zu halten, um Verfahren konsequent einfacher und effizienter zu machen. So sollten die Konzentrationswirkung der Genehmigung erhalten bleiben, um parallele Verfahren zu vermeiden, und Referenzprojekte und serienidentische Anlagen konsequent prüfungsentlastend berücksichtigt werden, damit Standardisierungs- und Beschleunigungspotenziale in der Praxis tatsächlich genutzt werden können. 

Neue gesetzliche Fristen sind sinnvoll, dürfen aber nicht dazu führen, dass Behörden grundsätzlich bis zum letzten Tag warten. Wenn Unterlagen vollständig sind, müssen Behörden Verfahren auch früher abschließen, anstatt Fristen auszureizen.

Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des FlexBG hat der VKU neben einer detaillierten Stellungnahme zudem ergänzende Vorschläge zur Beschleunigung des Verteilnetzaus vorgelegt.

Der VKU wird das Verfahren weiterhin begleiten.