Referentenentwurf zum WindSeeG
VKU reicht Stellungnahme zu Offshore-Wind-Gesetz ein

Der VKU hat sich an der Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See“ beteiligt. Dabei mahnt der VKU dringende Änderungen am Offshore-Ausschreibungsdesign sowie eine Anpassung des Ausbauziels an.

24.08.26

Eine Reihe von Windkraftanlagen im Meer, die auf gelben Fundamenten montiert sind. Der Himmel ist klar und blau, und die Windräder sind in verschiedenen Positionen ausgerichtet, während sie sich um einen zentralen Punkt gruppieren.

VKU reicht Stellungnahme zu Offshore-Wind-Gesetz ein

In der vergangenen Ausschreibungsrunde im Jahr 2025 wurden keine Gebote für die ausgeschriebenen Offshoreflächen abgegeben. Die Ausschreibungen für das aktuelle Jahr wurden bereits frühzeitig verschoben. Der Grund dafür sind unwirtschaftliche Bedingungen des aktuellen Ausschreibungsdesigns und die damit einhergehenden Forderungen nach Anpassungen. 

Mitte August wurde nun eine einwöchige Länder- und Verbändeanhörung (LuV) zum lang erwarteten Referentenentwurf zum WindSeeG des BMWE gestartet. Die kurze Stellungnahmefrist entsprach erneut nicht dem nötigen Zeitrahmen, um größere Gesetzesentwürfe mit den Mitgliedsunternehmen und innerhalb der Branche zu diskutieren. 

Zentrale Änderungen im Gesetzesentwurf sind die Umstellung auf einen CfD-Förderrahmen, die geplante Überbauung von Offshore-Netzanbindungssystemen und die Erweiterung des deutschen Ausbauziels auch auf den möglichen Zubau von Offshore-Windparks in Gewässern von Nachbarländern.

Der VKU hat sich an der LuV mit einer VKU-Stellungnahme beteiligt. Darin werden u.a. kleinere Ausschreibungsflächen (max. 1 GW exkl. Überbauung), maximal eine Bezuschlagung pro Bieter und Jahr sowie ein Absenken des Offshore-Ausbauziels gefordert. Ziel ist die Sicherstellung einer großen Akteursvielfalt beim Offshore-Zubau, die eine Oligopolisierung und somit Marktmacht verhindert. Darüber hinaus erhöhen verschiedene Akteure im Markt die Realisierungswahrscheinlichkeit des Offshore-Ausbaus und verringern die Abhängigkeit von einzelnen Akteuren. 

Genau in eine solche Abhängigkeit ist die Branche dadurch gekommen, dass wenige Akteure in den vergangenen Jahren nahezu alle Ausschreibungen gewonnen haben. Ein möglicher Projektabbruch von Projekten bedroht dadurch den Ausbau der Offshore-Windenergie und somit auch die nachgelagerte Lieferkette. 

Unabhängig von den Ausschreibungsbedingungen plädiert der VKU für eine Überprüfung des aktuellen, sehr ambitionierten Ausbauziels von 70 GW installierter Offshore-Wind-Kapazität in 2045. Insbesondere die sehr teuren Netzanbindungssysteme und hohen Abschattungseffekte summieren sich zu hohen systemischen Kosten, die durch eine Verringerung des Ausbauziels auf beispielsweise 50 GW verringert werden könnten. Eine stärkere Ausrichtung des Offshore-Ausbaus an den tatsächlichen Systemkosten würde dazu beitragen, die Energiewende insgesamt kosteneffizienter auszugestalten und damit ihre langfristige Akzeptanz und Tragfähigkeit zu stärken.