EU-Emissionshandel
VKU reicht Stellungnahme zum Review des EU ETS 1 ein
Die EU‑Kommission hat Mitte Juli ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung des EU‑Emissionshandels nach 2030 veröffentlicht. Zu einem Schwerpunkt des Vorschlags, der Weiterentwicklung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten für Fernwärmeanlagen, hat der VKU kürzlich im Rahmen einer Abfrage des Umweltministeriums Stellung genommen.
24.08.26
Die EU‑Kommission hat Mitte Juli ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung des EU‑Emissionshandels nach 2030 veröffentlicht. Zu einem Schwerpunkt des Vorschlags, der Weiterentwicklung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten für Fernwärmeanlagen, hat der VKU kürzlich im Rahmen einer Abfrage des Umweltministeriums Stellung genommen.
VKU reicht Stellungnahme zum Review des EU ETS 1 ein
Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 ihren Vorschlag zur Weiterentwicklung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) für die Zeit nach 2030 vorgelegt.
Kommission justiert EU-ETS für Zeit nach 2030 neu
Die Überprüfung soll die Industrie entlasten und gleichzeitig die wesentliche Rolle des EU-ETS 1 bei der Energiewende im Einklang mit dem EU-Klimagesetz wahren. Dazu wird die Obergrenze bzw. die jährlich ausgegebene Menge an Zertifikaten langsamer als bislang abgesenkt. Bis zu 2 % hochwertige internationale Gutschriften sollen es ermöglichen, Dekarbonisierungsprojekte im Ausland zu finanzieren. Die dort erzielten Emissionsminderungen werden auf das EU-Klimaziel angerechnet und schaffen dadurch zusätzlichen Emissionsspielraum für die ETS-1-Sektoren in Europa.
Gleichzeitig soll die mit dem langsameren Minderungspfad verbundene Entlastung durch stärkere Investitionsanreize flankiert werden. Die Überarbeitung des ETS 1 soll daher die Dekarbonisierung der Industrie durch eine gezielte Verwendung von ETS-Einnahmen und Fördermitteln für Investitionen in klimafreundliche Technologien unterstützen.
Ein Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf der Ausgestaltung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten. Diese soll über 2030 hinaus fortgeführt und stärker an Investitionen in die Dekarbonisierung in Europa geknüpft werden (Details zur Zuteilung). Darüber hinaus soll das EU-ETS für den Luft- und Seeverkehr weiterentwickelt und auf die Abfallverbrennung ausgeweitet werden. Damit sollen zusätzliche Dekarbonisierungsanreize geschaffen, Umgehungsrisiken begrenzt und einheitlichere Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden.
VKU fordert praxistaugliche kostenlose Zuteilung für die Fernwärme
In seiner Stellungnahme vom 14. August 2026 bewertet der VKU die geplanten Änderungen des EU‑Emissionshandels für die Zeit nach 2030 als wichtigen Baustein für die Transformation der kommunalen Wärmeversorgung. Die Fernwärme und die Kraft‑Wärme‑Kopplung bleiben zentrale Elemente der Wärmewende – entsprechend positiv hebt der Verband hervor, dass die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Fernwärme auch über 2030 hinaus fortgeführt werden soll. Sie stärkt die Versorgungssicherheit und schafft Spielräume für Investitionen in erneuerbare Wärmeerzeugung, Großwärmepumpen, Geothermie und Wärmespeicher.
Konkret begrüßt der VKU den moderateren Reduktionspfad bei der kostenlosen Zuteilung, da dieser den langfristigen Investitionszyklen insbesondere in der Fernwärme besser Rechnung trägt. Zugleich sollte sichergestellt werden, dass die mit der kostenlosen Zuteilung verbundenen Entlastungen tatsächlich für Investitionen in die Dekarbonisierung genutzt werden. Positiv bewertet der VKU zudem die geplante Einführung sektorspezifischer Wärme- und Brennstoff-Benchmarks sowie die grundsätzliche Fortführung der Orientierung an den effizientesten 10 % der Anlagen. Voraussetzung hierfür ist eine transparente und repräsentative Datengrundlage, die unterschiedliche Technologien, Brennstoffe und regionale Gegebenheiten angemessen berücksichtigt. Die alternativ diskutierte pauschale Abwertungen von Benchmarkwerten lehnt der Verband ab.
Die stärkere Verknüpfung der kostenlosen Zuteilung mit Dekarbonisierungsplänen und konkreten Meilensteinen wird grundsätzlich unterstützt, sofern bestehende gesetzliche Planungen – etwa nach Energieeffizienzrichtlinie (EED) oder Wärmeplanungsgesetz (WPG) – anerkannt, zusätzliche Bürokratie vermieden und alle relevanten Dekarbonisierungstechnologien – einschließlich wasserstoffbasierter Anwendungen – berücksichtigt werden. Für die Fernwärme fordert der VKU darüber hinaus einen systemweiten Ansatz, bei dem Investitionen im gesamten Wärmenetz als Dekarbonisierungsmaßnahmen anerkannt werden können – nicht nur an der ETS‑Anlage selbst.
Nächste Schritte im Verfahren
Auch zu weiteren Aspekten des Kommissionsvorschlags, insbesondere zum schrittweisen Einbezug der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen, wird der VKU Stellung nehmen und frühzeitig in die anstehenden Verhandlungen einbringen.
Im September beginnen die Beratungen im Rat und im Europäischen Parlament. Ziel ist eine Positionierung des Rates bis Ende 2026. Anschließend sollen die Trilogverhandlungen starten und möglichst im ersten Quartal 2027 abgeschlossen werden.