Länder- und Verbändeanhörung zum EEG gestartet
VKU reicht Stellungnahme zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ein
Am 17. Juli 2026 war es so weit. Nach monatelanger Verzögerung veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Referentenentwurf zur EEG-Reform und lud die Verbände zur Stellungnahme ein.
27.07.26
Am 17. Juli 2026 war es so weit. Nach monatelanger Verzögerung veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Referentenentwurf zur EEG-Reform und lud die Verbände zur Stellungnahme ein.
VKU reicht Stellungnahme zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ein
In seiner Stellungnahme vom 22. Juli 2026 würdigt der VKU die EEG-Reform als wichtigen Schritt zur Fortsetzung eines kosteneffizienten und systemdienlichen Ausbaus der erneuerbaren Energien.
Die Einführung von Refinanzierungsbeiträgen („Claw-back“), die Anlagenbetreiber in Jahren mit hohen Strompreisen an den Staat entrichten, entspricht einer EU-Vorgabe und sorgt dafür, dass Neuanlagen ab 2027 weiterhin gefördert werden können. Im Referentenentwurf wird die Vorgabe allerdings übererfüllt: Der Claw-back soll schon für Anlagen ab 100 kW gelten, ausreichend wären 200 kW. Der VKU empfiehlt dem Gesetzgeber, sich am Schwellenwert der EU zu orientieren.
Auch bei der Übergangsregelung, die den Wegfall der Einspeisevergütung abmildern soll, sieht der VKU Nachbesserungsbedarf. Sie sollte nicht auf Anlagen bis 50 kW begrenzt sein, denn unterhalb von 100 kW gilt generell, dass für eine wirtschaftlich tragfähige Direktvermarktung von Strom aus Kleinanlagen die technischen Voraussetzungen und massentauglichen Prozesse erst noch eingeführt werden müssen.
Der VKU begrüßt, dass die Ausbauziele für Wind-an-Land und Photovoltaik-Anlagen konstant bleiben. Auch die Bereitstellung zusätzlicher 12 GW an Ausschreibungsvolumen für die Windenergie an Land unterstützt der VKU, weil damit den gestiegenen Genehmigungszahlen Rechnung getragen wird.
Mit Erleichterung hat der VKU zur Kenntnis genommen, dass die Bedingungen für windschwache Standorte in Süddeutschland entgegen den ursprünglichen Entwurfsversionen nun doch nicht verschlechtert, sondern sogar verbessert werden sollen. Ihr Wettbewerbsnachteil in den EEG-Ausschreibungen soll stärker kompensiert werden. Aufgrund vielfältiger Wechselwirkungen der neuen Regelungen sollte aber auch noch über weitere Anpassungen des Korrekturfaktors nachgedacht werden. In den anderen Ausbauregionen werden die Kompensationsmöglichkeiten hingegen begrenzt.
Größere Ausschreibungsmengen fordert der VKU auch für Biomasseanlagen, damit bestehende Biogasanlagen weiterbetrieben und bewährte Strom- und Wärmeversorgungskonzepte auf Biogasbasis fortbestehen können.
Die im Referentenentwurf vorgesehene Abschaffung der Biomethan-Ausschreibungen lehnt der VKU strikt ab, da Strom aus Biomethan zur Überbrückung von Dunkelflauten benötigt wird.
Positiv bewertet der VKU, dass die maximale Einspeiseleistung von kleineren PV-Anlagen auf 50 % abgesenkt werden soll. Damit werden noch mehr Einspeisespitzen vermieden. Auf die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs wirkt sich dies kaum aus, trägt aber erheblich dazu bei, dass unverhältnismäßiger Netzausbau vermieden wird.
Der Kosteneffizienz dient auch die geplante Pachthöhenbegrenzung. Nach Überzeugung des VKU ist sie notwendig, um unlauteren Flächenwettbewerb zu verhindern und das EEG-Konto vor Kostenbelastungen zugunsten einzelner Grundstückseigentümer zu schützen. Der VKU schlägt vor, die Entgeltbegrenzung nicht nur auf Nebenanlagen, sondern auf alle Anlagen zu erweitern, die in einem funktionalen Verhältnis zu Windenergieanlagen stehen. Ansonsten könnten Hybridparks und Co-Location-Parks die Begrenzung umgehen.
Zu begrüßen ist auch, dass die Ausschreibungsmengen für Solaranlagen des ersten und zweiten Segments neu justiert werden, um einen noch stärkeren Fokus auf Freiflächen-PV zu legen. Auch das steigert die Kosteneffizienz des Ausbaus.
Der Kabinettsbeschluss ist für den 29. Juli 2026 angekündigt. Bundestag und Bundesrat werden sich nach der parlamentarischen Sommerpause mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Bis zum Jahreswechsel sollen die neuen Regeln in Kraft treten.