Rechtsrahmen der Fernwärme
Politischer Durchbruch zum Wärmenetzpaket

Das Bundeskabinett hat sich am 26. August 2026 auf Eckpunkte für die Reform des Fernwärmerechts verständigt. Der VKU begrüßt insbesondere die verbesserten Investitionsbedingungen für die Dekarbonisierung von Wärmenetzen, sieht bei Preisaufsicht und Transparenzvorgaben jedoch kritische Punkte.

27.08.26

Ein silberner Rohrleitungssystem, das im klaren blauen Himmel über einem grauen Stahlgerüst verläuft. Die Rohre zeigen mehrere Biegungen und sind glänzend und nahtlos.

Politischer Durchbruch zum Wärmenetzpaket

Der VKU begrüßt die politische Einigung auf Eckpunkte zur Novellierung des Rechtsrahmens für Fernwärme und Contracting. Die Einigung markiert das Ende einer langjährigen politischen Blockade. Die Überarbeitung von § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung war in den vergangenen Jahren wiederholt verschoben worden. Auch mehrere Anläufe zur Reform der AVBFernwärmeV blieben bislang erfolglos. Nach Jahren des Stillstands werden nun wichtige Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen in den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen zu erleichtern und die Wärmewende voranzubringen.

Besonders positiv bewertet der VKU die geplante Anpassung der Wärmelieferverordnung in Verbindung mit § 556c BGB. Künftig sollen bei der Umstellung auf Fernwärme oder Contracting Mehrkosten von bis zu 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat auf Mietende umgelegt werden können. Für diese Regelung hatte der VKU intensiv geworben, damit faire Wettbewerbsbedingungen zwischen gewerblicher Wärmelieferung und einer Heizungsmodernisierung durch Vermieter geschaffen werden. 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung eines einseitigen Preisanpassungsrechts für Fernwärmeversorger bei Investitionen in Dekarbonisierungsmaßnahmen. Die Transformation der Wärmenetze hin zur Treibhausgasneutralität erfordert erhebliche Investitionen in erneuerbare Wärmequellen und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme. Der VKU hat sich erfolgreich für die Schaffung einer rechtssicheren Möglichkeit eingesetzt, diese veränderten Kostenstrukturen im Rahmen neuer Ausgangspreise aufwandsarm an die Kunden weiterreichen zu können. Die nun geplanten Regelungen verbessern die Möglichkeiten, diese Investitionen langfristig zu refinanzieren.

Kritisch sieht der VKU hingegen die geplante Einführung einer bundesweiten ex-post-Preisaufsicht. Fernwärmepreise unterliegen bereits heute einer umfassenden zivil- und kartellrechtlichen Kontrolle, daher bedürfte es einer Stärkung der Preisaufsicht nur bei erkennbaren Defiziten im aktuellen Rechtsrahmen, welche jedoch bislang nicht bekannt sind. 

Des Weiteren hat der VKU die Einführung einer Vorab-Preisgenehmigung in der Vergangenheit strikt abgelehnt. Fernwärmeversorgern soll nun die freiwillige Möglichkeit gegeben werden, Preisanpassungen vorab prüfen und genehmigen zu lassen. Hier bleibt abzuwarten, ob durch die politische Absicht, Investitionssicherheit zu schaffen, nicht doch durch die Hintertür einer zukünftigen ex-ante-Preiskontrolle Vorschub geleistet wird.  

Auch die geplante staatliche Preistransparenzplattform wird kritisch bewertet. Transparenz für Kunden ist wichtig, allerdings existiert bereits eine von AGFW, BDEW und VKU gemeinsam betriebene Plattform, die sich in der Praxis bewährt hat und Doppelstrukturen so vermieden werden können.

Darüber hinaus ist die Einrichtung einer branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstelle im Verantwortungsbereichs des BMWE vorgesehen. Der VKU wird sich in die weitere Ausgestaltung aktiv im Rahmen eines Stakeholderdialogs einbringen, sieht bisher jedoch die derzeit tätige Universalschlichtungsstelle des Bundes als ausreichend an. 

Die Bundesregierung plant, die Eckpunkte zeitnah in einem Mantelgesetz umzusetzen. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Für den VKU ist die Einigung insgesamt, trotz erforderlicher weiterer intensiver Arbeit, ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem investitionsfreundlichen und zukunftsfähigen Rechtsrahmen für die Fernwärme. 

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