Energiepolitik
Gesetzgebung ohne Tempolimit - Wie Verbändebeteiligung die Energiewende auf Kurs hält

Auch bei steigendem Tempo in der Gesetzgebung bleibt die Beteiligung der Gesellschaft zentral. Der Beitrag erklärt, wie Verbände mit ihrer Expertise zu praxistauglichen Regeln beitragen und warum gut organisierte Verfahren die Energiewende unterstützen.

20.08.26

Die jüngsten Gerichtsverfahren zum Gebäudeenergie- und Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG und GModG) haben gezeigt: Auch wenn Reformdruck herrscht, gelten im parlamentarischen Verfahren bestimmte Verkehrsregeln. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass beschleunigte Abläufe zulässig seien, solange die Beratung im Bundestag nicht substanziell beeinträchtigt wird. Ein generelles Tempolimit für Gesetze gebe es nicht. Doch wie bleibt die Fahrt für alle Teilnehmer sicher, wenn das Tempo steigt? 

Beteiligung der Zivilgesellschaft als Kompass

In der Energiepolitik befährt der Gesetzgeber keine einsame Landstraße, sondern eine mehrspurige Autobahn. Wenn er zügig und sicher vorankommen will, muss er die Verkehrslage aufmerksam beobachten und die anderen Teilnehmer im Blick behalten. Zu ihnen gehören etwa kommunale Unternehmen, die mit ihren Netzen, Anlagen und Investitionen die Infrastruktur für die Energiewende bereitstellen. Ihre Erfahrungen aus der Praxis zeigen, wo Regelungen funktionieren und wo sie an unternehmerische Grenzen stoßen.

Die Beteiligungs- und Informationsrechte der parlamentarischen Abgeordneten stützen sich auf Artikel 38 und 42 des Grundgesetzes und genießen damit verfassungsrechtlichen Rang. Die Verbändebeteiligung ist demgegenüber in § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien adressiert. Danach sollen Gesetzesentwürfe kommunalen Spitzenverbänden möglichst frühzeitig zugeleitet werden, wenn ihre Belange berührt sind. Eine Mindestfrist zur Stellungnahme enthält die Norm nicht. Deshalb kommt dem politischen Selbstverständnis der Regierung im Umgang mit Verbänden eine besondere Bedeutung zu.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die Parteien zugesagt, die Energiepolitik „transparent, planbar und pragmatisch“ zu gestalten. Transparenz und Planbarkeit bedeuten im Beteiligungsverfahren ausreichend Zeit, damit Verbände Entwürfe erfassen, bewerten und sachdienliche Hinweise zur Pragmatik und zum Erfolg der Regelungen geben können. Eine Beteiligung von Experten sollte „mit angemessenen Fristen (in der Regel vier Wochen)“ verbunden sein.

In der Praxis kommt es aber immer wieder zu sehr kurzen Stellungnahmefristen, in denen für die Bewertung umfangreicher Entwürfe nur wenige Tage bleiben. Damit steigt das Risiko, dass zentrale Hinweise aus der kommunalen Versorgungspraxis unter Zeitdruck verloren gehen. Der Gesetzgeber sollte die Verkehrslage jedoch genau einschätzen, damit die Verbändebeteiligung nicht zu einem flüchtigen Schulterblick verkümmert.

Was passiert, wenn der Verkehr dichter wird
Beispielsweise gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Juli seinen Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare‑Energien‑Gesetzes (EEG) mitsamt Gesetzgebungsmaterialien im Umfang von 306 Seiten in die Verbändeanhörung. Frist zur Stellungnahme: 3 Arbeitstage.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf auf diese erneut sehr kurze Frist hingewiesen. Bei einem der wichtigsten energiewirtschaftlichen Gesetzgebungsprozesse dieser Legislaturperiode sei eine angemessene Prüfung und Rückkopplung mit den Mitgliedsunternehmen kaum möglich gewesen. Ein intensiver Praxischeck sei jedoch gerade bei neuen Gesetzen zwingend erforderlich. Es stelle sich die Frage, welche möglicherweise strukturellen Probleme dafür ausschlaggebend sind, dass zu kurze Anhörungsfristen insbesondere im Energiebereich mittlerweile die Regel und nicht die Ausnahme sind. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betonte in seiner Stellungnahme, dass die kurze Frist keine umfassende und sorgfältige fachliche Prüfung aller Maßnahmen zulasse. Eine echte Beteiligung von Zivilgesellschaft, Verbänden und Wissenschaft werde dadurch erheblich erschwert. 

Freie Fahrt für gute Gesetzgebung

Eine ausgewogene Beteiligung aller Akteure ist jedoch kein Bremsklotz. Sie trägt dazu bei, dass Reformen praxistauglich, effizient und nachhaltig wirken. Nur wenn auch Verbände ausreichend Zeit für Prüfung und Rückmeldung haben, bleibt die Spur Richtung klimaneutrale Zukunft sicher befahrbar. Die kommunale Energiewirtschaft steht dafür bereit. Der VKU möchte sich weiterhin konstruktiv einbringen – aber nicht im Vorbeifahren. Die nächste Gelegenheit dafür könnte das geplante Wärmenetzpaket der Bundesregierung bieten. Sobald Eckpunkte oder konkrete Entwürfe vorliegen, schafft eine gut abgestimmte Verbändebeteiligung verlässliche Voraussetzungen für gemeinsame Fortschritte bei der Wärmewende.