Industrial Accelerator Act
VKU fordert weniger Bürokratie und Ausnahmen für Energieversorgung im IAA
In einem gemeinsamen Positionspapier fordern der VKU und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, zusätzlichen Aufwand und Kosten entstehend durch Vergabevorschriften im Industrial Accelerator Act für öffentliche Auftraggeber möglichst gering zu halten. Außerdem sollen Förderungsmittel angepasst und die Energieversorgung aus dem Anwendungsbereich des IAA ausgenommen werden.
27.07.26
In einem gemeinsamen Positionspapier fordern der VKU und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, zusätzlichen Aufwand und Kosten entstehend durch Vergabevorschriften im Industrial Accelerator Act für öffentliche Auftraggeber möglichst gering zu halten. Außerdem sollen Förderungsmittel angepasst und die Energieversorgung aus dem Anwendungsbereich des IAA ausgenommen werden.
Der VKU und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben sich gemeinsam in die laufenden Beratungen zum Industrial Accelerator Act (IAA) eingebracht. In ihrem Positionspapier beziehen Sie insbesondere zu den geplanten vergaberechtlichen Anforderungen für „Made in EU“- sowie „kohlenstoffarme“ Produkte Stellung.
Der VKU und die kommunalen Spitzenverbände unterstützen grundsätzlich das im IAA anvisierte Ziel, die europäische Industrie zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu verringern und die Dekarbonisierung voranzutreiben. Kritisch zu sehen sie jedoch die geplante Verknüpfung dieser industriepolitischen Ziele mit verpflichtenden Vorgaben für öffentliche Vergabeverfahren. Als wichtigste öffentlichen Auftraggeber auf lokaler und regionaler Ebene wären Kommunen und kommunale Unternehmen unmittelbar von den vorgesehenen Regelungen unmittelbar betroffen.
Der VKU und die kommunalen Spitzenverbände formulieren in ihrem Positionspapier vier Kernforderungen:
Vermeidung von administrativem Aufwand durch neue Vergabevorgaben: Kontrollpflichten hinsichtlich der europäischen Herkunft oder der kohlenstoffarmen Produktion dürfen nicht auf öffentliche Auftraggeber zurückfallen. Angebote mit und ohne Erfüllung der IAA-Anforderungen sollten in einem einzigen Vergabeverfahren abgefragt werden können.
Mehrkosten reduzieren: Preissteigerungen sollen bereits ab 10 Prozent als unzumutbar gelten.
Energieversorgung aus dem Anwendungsbereich des IAA ausnehmen: Wichtige Investitionen und Energiewende-Projekte dürfen nicht durch zusätzliche Beschaffungskosten und Verzögerungen erschwert werden. Sonst stände der IAA im Widerspruch zum Ziel, Energiekosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken.
Mehrkosten durch höhere Fördermittel ausgleichen: Bestehende Förderprogramme und Förderquoten müssen angepasst werden, um Beschaffungen in gleicher Menge finanzieren zu können.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat erarbeiten zurzeit ihre Positionen zum IAA. Das kann einige Monate in Anspruch nehmen. Im Anschluss werden die Verhandlungen über Kompromisse aufgenommen. Ursprünglich war die Verabschiedung des IAA bis Ende des Jahres vorgesehen. Dieser ambitionierte Zeitplan wird jedoch kaum einzuhalten sein. Das Europäische Parlament wird seine Positionierung voraussichtlich im Dezember abrunden, sodass Anfang 2027 die Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission beginnen könnten.