EU ETS und Abfallwirtschaft
Kommission legt Vorschlag zur Reform des EU-Emissionshandels vor

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) vorgestellt. Für die kommunale Abfallwirtschaft besonders relevant sind die geplante Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung, neue Fördermöglichkeiten für CCS/CCU sowie die Verwendung von ETS-Einnahmen für Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft.

27.07.26

Siedlungsabfallverbrennung soll ab 2031 schrittweise einbezogen werden

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 ihren Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) vorgelegt. Ein zentrales Element ist die Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den Emissionshandel. Darüber hinaus enthält der Vorschlag Regelungen zur Förderung von CO₂-Abscheidung und -Nutzung (CCU/CCS), zur Verwendung von ETS-Einnahmen für die Kreislaufwirtschaft sowie zum weiteren Umgang mit Deponieemissionen.

Für die kommunale Abfallwirtschaft von besonderer Bedeutung ist die geplante schrittweise Einführung der Zertifikatspflicht für Anlagen der thermischen Behandlung gemischter Siedlungsabfälle. Nach dem Vorschlag sollen die Betreiber ab 2031 zunächst Zertifikate für 25 Prozent ihrer Emissionen abgeben. Der Anteil steigt anschließend auf 50 Prozent im Jahr 2032, 75 Prozent im Jahr 2033 und 100 Prozent ab dem Jahr 2034. Nach Auffassung der Kommission erhalten die Betreiber damit ausreichend Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und notwendige Investitionen vorzubereiten.

Zudem sieht der Vorschlag die Möglichkeit eines nationalen Opt-outs bis Ende 2035 vor. Mitgliedstaaten können davon Gebrauch machen, wenn sie mindestens zwei von drei vorgegebenen Kriterien erfüllen. Dazu zählen eine gleichwertige nationale CO₂-Bepreisung, ausreichende Fortschritte bei den Recyclingzielen oder die Erfüllung der Vorgaben zur Deponierung von Abfällen.

Positiv ist aus Sicht der kommunalen Unternehmen die stärkere Berücksichtigung der Rolle von Abfallverbrennungsanlagen bei der Wärmeversorgung. Anlagen, die Fernwärme bereitstellen, sollen weiterhin von kostenlosen Zertifikatszuteilungen profitieren können. Gleichzeitig will die Kommission Investitionen in Technologien zur CO₂-Abscheidung deutlich stärken. Entsprechende Projekte sollen künftig verstärkt über europäische Förderinstrumente unterstützt werden.

Ebenfalls erfreulich ist die vorgesehene Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten für Einnahmen aus dem Emissionshandel. Künftig sollen Mitgliedstaaten diese Mittel ausdrücklich auch für Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und der kommunalen Abfallwirtschaft einsetzen können. Genannt werden unter anderem Projekte zur Abfallvermeidung, zur Verbesserung der Getrenntsammlung, zur Förderung des Recyclings und zur Unterstützung kommunaler Abfallmanagementsysteme.

Zur Deponierung verfolgt die Kommission dagegen zunächst einen vorsichtigeren Ansatz. Eine unmittelbare Einbeziehung von Deponien in das ETS ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen bestehende Vorgaben konsequenter umgesetzt, Emissionen künftig systematisch erfasst und die Entwicklung der Methanemissionen beobachtet werden. Bis Ende 2034 will die Kommission prüfen, ob eine Einbeziehung von Deponien in den Emissionshandel sachgerecht ist und ob die Bepreisung der Abfallverbrennung zu Verlagerungen in Richtung Deponierung führt.

VKU-Ersteinschätzung

Der VKU bewertet den Vorschlag insgesamt differenziert. Obwohl die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den Emissionshandel weiterhin kritisch gesehen wird, eröffnet der Kommissionsvorschlag der kommunalen Entsorgungswirtschaft interessante Optionen. Positiv ist zudem, dass Sonderabfallverbrennungsanlagen von der Regelung ausgenommen bleiben.

Kritisch bewertet der VKU hingegen, dass Deponien weiterhin nicht unmittelbar in den Emissionshandel einbezogen werden. Angesichts der hohen Klimawirkung von Methanemissionen bleibt damit das Risiko einer Ungleichbehandlung zwischen thermischer Verwertung und Deponierung bestehen.

Herausforderungen sieht der VKU zudem bei der künftigen Verzahnung des europäischen Systems mit der nationalen CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Insbesondere die Übergangsphase bis zur ETS-Einbeziehung ab 2031 und die spätere Überführung in das europäische System werfen aus Sicht des Verbandes zahlreiche regulatorische Fragen auf.

Nächste Schritte

Mit der Vorlage des Entwurfs beginnt nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Als Nächstes werden Rat und Europäisches Parlament ihre Positionen erarbeiten. Der VKU wird die Vorschläge gemeinsam mit seinen Gremien weiter analysieren und sich aktiv in die anstehenden Verhandlungen einbringen.