Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Eckpunkte zum KWKG vorgelegt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die lang erwarteten Eckpunkte für die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt. Für den anstehenden Gesetzgebungsprozess ist nun Tempo geboten: Um eine Förderlücke zu vermeiden, sollte das neue KWKG bereits zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.

29.09.26

Ein Panoramablick auf eine Stadtlandschaft zum Sonnenuntergang. Im Vordergrund stehen einige Gebäude und Bäume, während im Hintergrund der Himmel in warmen Farben erleuchtet ist. Zu sehen sind auch zwei Sendemasten und die Silhouette von Wohngebäuden.

Eckpunkte zum KWKG vorgelegt

Die Vorlage der Eckpunkte zum KWKG und die darin enthaltenen Vorschläge sind ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit, Versorgungssicherheit und die Wärmewende. Die Eckpunkte basieren unter anderem auf Erkenntnissen aus dem offiziellen KWK-Evaluierungsbericht.

Der VKU begrüßt, dass mit der bevorstehenden Novellierung des KWKG der Instrumentenkasten zur Absicherung der Strom- und Wärmeversorgung vervollständigt wird und die zentrale Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung in einem künftig weitgehend auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem anerkannt wird. Positiv ist zudem, dass die Förderlogik des KWKG als Infrastrukturgesetz fortgesetzt wird, indem KWK-Anlagen, Wärmenetze und Speicher weiterhin gemeinsam gefördert werden.

Die geplante Verlängerung der Förderung bis 2035 bewertet der VKU als Schritt in die richtige Richtung. Für einen verlässlichen Investitionsrahmen wäre jedoch eine Laufzeit bis mindestens 2038 erforderlich, damit langfristige Planungssicherheit einkehrt und das Auslaufen der Förderung mit dem geplanten Kohleausstieg zusammenfällt. Entscheidend ist zudem, das neue KWKG bereits zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten zu lassen, um eine Förderlücke zu vermeiden.

Die Eckpunkte sehen ein Stauchungsmodell mit kürzeren Förderzeiträumen und höheren Fördersätzen vor. Die stärkere Konzentration der Förderung auf die ersten Betriebsjahre ist aus Sicht des VKU sinnvoll und entspricht der künftigen Rolle von KWK-Anlagen, die vor allem zur flexiblen Absicherung eines erneuerbaren Energiesystems eingesetzt werden. Die höhere Förderung in den Anfangsjahren erleichtert zudem eine schnellere Refinanzierung von Investitionen. Sowohl für eine deutliche Verlängerung als auch eine Stauchung hatte sich der VKU eingesetzt.

Für die weitere Ausgestaltung des Gesetzentwurfs sieht der VKU noch Verbesserungsbedarf. Insbesondere sollten die gestiegenen Investitionskosten und die zusätzlichen Anforderungen eines flexiblen Anlagenbetriebs stärker berücksichtigt werden. Insbesondere die Kostensteigerungen beim Anlagenbau werden bislang nicht ausreichend abgebildet. Auch die stärkere Orientierung der Förderung an Marktpreissignalen darf aus Sicht des VKU nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen gehen und dadurch Investitionen in die Versorgungssicherheit gefährden.

Die geplanten Regelungen für Power-to-Heat öffnen Möglichkeiten für Bestandsanlagen. Notwendig ist es, die Regelung schnell und pra-xistauglich weiterzuentwickeln, denn die Kombination von KWK-Anlagen mit Wärmespeichern und Power-to-Heat-Anlagen stärkt die Flexibilität des Energiesystems und eröffnet neue Einsatzmöglichkeiten.

Besonderen Handlungsbedarf sieht der VKU bei der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen. Diese stehen bereits heute durch den Wegfall vermiedener Netznutzungsentgelte und mögliche zusätzliche Belastungen infolge der AgNes-Reform unter wirtschaftlichem Druck. Um bestehende KWK-Kapazitäten zu erhalten, müssen die wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für Modernisierungen tragfähig ausgestaltet werden. Die vorgesehene neue Förderlogik sollte daher auf ihre Praxistauglichkeit und Anreizwirkung überprüft werden.

Positiv bewertet der VKU zudem die geplanten Regelungen zur Wasserstofffähigkeit von nach dem KWKG geförderten Anlagen. Damit wird ein langjähriges Hemmnis beseitigt und das KWKG an die bestehenden Regelungen des StromVKG angeglichen.

Ein wichtiges und positives Signal ist die fortbestehende Förderfähigkeit von Wärmespeichern und Wärmenetzen. Für eine erfolgreiche KWKG-Novelle besteht allerdings auch in diesem Bereich noch Handlungsbedarf. Entsprechende Vorschläge, die teilweise auch in den Eckpunkten aufgegriffen wurden, finden sich in den Empfehlungen des gemeinsamen Evaluierungsberichts von VKU und AGFW.

Um einen Fadenriss in der Förderung zu verhindern, muss das Gesetzgebungsverfahren nun schnell an Fahrt aufnehmen. Ein Inkrafttreten der KWKG-Novelle bis Jahresende ist dafür zwingend erforderlich.