Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen
Bund beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz – VKU fordert Klarheit für Biomasse und -gase
Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Das GModG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und schafft nach Einschätzung des VKU mehr Planungssicherheit. Positiv bewertet der Verband die Anerkennung der Kraft-Wärme-Kopplung, fordert aber Nachbesserungen bei Bürokratie und Wärmenetz-Regelungen.
27.07.26
Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Das GModG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und schafft nach Einschätzung des VKU mehr Planungssicherheit. Positiv bewertet der Verband die Anerkennung der Kraft-Wärme-Kopplung, fordert aber Nachbesserungen bei Bürokratie und Wärmenetz-Regelungen.
Bund beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz – VKU fordert Klarheit für Biomasse und -gase
Bundestag und Bundesrat haben am 11. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Ein von der Fraktion DIE LINKE angestrengter Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos. Damit ersetzt das GModG das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und sorgt nach Einschätzung des VKU nach einer längeren Phase der Unsicherheit wieder für mehr Planungssicherheit im Wärmemarkt.
Positiv bewertet der VKU, dass Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) künftig ausdrücklich als Erfüllungsoption anerkannt wird. Zudem wurden die Regelungen zu thermisch behandelten Abfällen als Energieträger erweitert. Zentrale Forderungen der kommunalen Unternehmen blieben jedoch unberücksichtigt. Das betrifft insbesondere die Bewertung von Wärmenetzen sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
Kritisch sieht der Verband außerdem die Verpflichtung, individuelle Biogas-Preisbestandteile auf Rechnungen auszuweisen. Dies führe zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Kundinnen und Kunden zu schaffen.
Für kommunale Versorgungsunternehmen schafft das GModG neue rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Wärmeplanung, der Weiterentwicklung von Wärmenetzen sowie bei Investitions- und Versorgungsentscheidungen zu berücksichtigen sind.
Insbesondere die neuen Nachweis- und Dokumentationspflichten für den Bio-Anteil sollten bürokratieärmer ausgestaltet werden. Zudem müsse zügig geklärt werden, in welchem Umfang Biomasse und klimaneutrale Gase künftig verfügbar sein werden und wie sie gezielt für die Wärmeversorgung eingesetzt werden können. Der Verband drängt daher auf eine schnelle Vorlage des angekündigten Biomethangesetzes sowie auf praxistauglichere Regelungen für Wärmenetze und öffentliche Nichtwohngebäude.