VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See ("WindSeeG-Novelle 2026") des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10.08.2026

14.08.26

Deckblatt der Publikation VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See ("WindSeeG-Novelle 2026") des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10.08.2026
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Positionen des VKU in Kürze

Um den Ausbau der Offshore-Windenergie zuverlässig voranzutreiben und somit sowohl Resilienz als auch Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bedarf es einer Anpassung der Offshore-Ausschreibungsbedingungen, um eine höhere Akteursvielfalt zu erreichen. Dies sorgt für höhere Realisierungswahrscheinlichkeiten, geringere Marktmacht und somit mittelfristig für geringere Strompreise, v. a. im PPA-Markt. Aus diesem Grund bedarf es kleinerer ausgeschriebener Flächen (max. 1 GW exkl. Überbauung), einer Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter sowie der vermehrten Berücksichtigung qualitativer Kriterien. Diese Forderungen sehen wir im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt. 

Die Möglichkeit eines Opt-In in den ersten Jahren der Förderung ist für den Hochlauf des PPA- und somit Elektrolyse-Marktes in Deutschland wichtig. 

Im Sinne einer kosteneffizienten Energiewende sehen wir das bislang gesteckte Ausbauziel von 70 GW Offshore-Windenergie im Jahr 2045 als zu hoch an. Dies liegt insbesondere an den stark gestiegenen Kosten für die Offshore-Netzanbindungssysteme.