Positionspapier Vorschläge zur Beschleunigung des Verteilnetzausbaus (FlexBG)
Kernforderungen des VKU in Kürze
Verteilnetze, zugehörige Anlagen und Speicher als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse einstufen – mit einer gesetzlichen Regel zur Auflösung kollidierender Schutzgüter.
Verfahren bündeln: federführende Genehmigungsbehörde („One-Stop-Shop“) und zentrale Ansprechperson für Verteilnetzbetreiber. Verbindliche Bearbeitungsfristen mit Eskalationsmechanismus;
Antragskonferenzen, Voranfragen und Vollständigkeitsprüfung als Standard. Fachprüfungen parallelisieren; vorzeitige Teilfreigaben für einzelne Bauabschnitte ermöglichen.
Genehmigungsverfahren vollständig digitalisieren; zentrale Kartierungsdatenbank für naturschutzrelevante Daten. Umwelt-, Naturschutz- und Immissionsschutzprüfungen verhältnismäßig ausgestalten (u. a. 26. BImSchV, BNatSchG, BWaldG).
Bagatell- und Anzeigeverfahren für geringfügige Maßnahmen einführen (§ 43f EnWG).
Planfeststellung für die 110-kV-Ebene flexibilisieren; Auslegungsanforderungen harmonisieren; Projektmanager stärken.
Flächen für Energieinfrastruktur in der Bauleitplanung als eigenständigen Belang sichern.
Strukturelle Hebel: RED-III-Logik auf Verteilnetze übertragen, Provisorien erleichtern, Standardisierung, vergaberechtliche Erleichterungen.