Open Access
Verbände veröffentlichen Eckpunkte für ein „Fairplay Agreement“ zur Stärkung des offenen Netzzugangs im Mobilfunk- und Festnetzbereich
Um den offenen Zugang zu Mobilfunk- und Festnetzen auf der Vorleistungsebene zu fördern, hat der VKU zusammen mit dem BREKO und BDEW ein Eckpunktepapier für ein „Fairplay Agreement“ erarbeitet. Darin sind das Bundesdigitalministerium und die Bundesnetzagentur gebeten, auf eine solche Übereinkunft hinführende Gespräche zu initiieren.
07.08.26
Um den offenen Zugang zu Mobilfunk- und Festnetzen auf der Vorleistungsebene zu fördern, hat der VKU zusammen mit dem BREKO und BDEW ein Eckpunktepapier für ein „Fairplay Agreement“ erarbeitet. Darin sind das Bundesdigitalministerium und die Bundesnetzagentur gebeten, auf eine solche Übereinkunft hinführende Gespräche zu initiieren.
Der VKU hat mit dem BREKO und BDEW ein Eckpunktepapier für ein „Fairplay Agreement“ erarbeitet, bei dem sich die beteiligten Unternehmen gegenseitig offenen Zugang (Open Access) zu ihren Mobilfunk- bzw. Festnetzen gewähren. In ihrem Papier bitten die Verbände das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie die Bundesnetzagentur, entsprechende Gespräche unter Einbeziehung des Bundeskartellamts zu initiieren. Die Verbände erklären sich zudem bereit, die Verhandlungen der Marktteilnehmer zu unterstützen.
Konkret schlagen die Verbände ein Fairplay Agreement vor, mit dem die Festnetzanbieter
- sich selbst ein Verhandlungsgebot auferlegen, welches sie zu Verhandlungen mit geeigneten Nachfragern über faire und angemessene Konditionen eines Layer-2- oder Layer-3-Bitstromzugangs sowie von Glasfaseranbindungen für Mobilfunkbasisstationen verpflichtet,
- diese Leistungen diskriminierungsfrei anbieten, wobei eine technische und ökonomische Nachbildbarkeit auch unter Einschluss des eigenen Vertriebes (sofern vorhanden) und anderen Vorleistungsnachfragern zu gewährleisten ist,
- auf ordentliche Kündigungsrechte und kurze Kündigungsfristen ohne berechtigten Sachgrund verzichten, um Sanktions- und Vergeltungskündigungen auszuschließen,
- den Nachfragern den Weiterverkauf der Vorleistung zu erlauben, sofern er der Wettbewerbsförderung dient, und
- sich verpflichten, dass die eigenen Anschlüsse über die standardisierte S/PRI-Schnittstelle direkt bzw. über eine geeignete Prozessplattform erreichbar sind.
Das Angebot unterstellt, dass sich auch die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland gegenüber der Bundesnetzagentur zu entsprechenden verbindlichen Zusagen zugunsten von Diensteanbietern und virtuellen Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Virtual Network Operators, MVNOs) verpflichten. Dabei handelt es sich um einen Mindeststandard. Jedes an dieser Selbstverpflichtung teilnehmende Unternehmen könnte auch weiterhin darüberhinausgehende Leistungen (zum Beispiel weitere Glasfaseranbindungen, Glasfaser-TAL und Leerrohrzugänge) anbieten.
Kooperationen im Telekommunikationsmarkt werden in dem Eckpunktepapier als ein entscheidender Erfolgsfaktor für den Ausbau moderner digitaler Infrastrukturen bezeichnet, weil sie für Nachfrager eigene Angebotslücken schließen und für Anbieter die Netzauslastung erhöhen. Vor diesem Hintergrund soll mit dem vorgelegten Eckpunktepapier der Open Access gestärkt werden. Weitere Regulierung des Zugangs zu Glasfasernetzen wird hingegen als weder erforderlich noch zielführend erachtet.