Kommunalabwasserrichtlinie
Erweiterte Herstellerverantwortung soll erneut auf den Prüfstand
Arzneimittelversorgung versus Gewässerschutz? Wenn man die Debatte im Europäischen Parlament in den vergangenen Wochen beobachtet hat, konnte man fast den Eindruck gewinnen, man müsse sich für eine Seite entscheiden. Doch was steckt wirklich in der Entschließung des Parlaments vom 18. Juni und welche Folgen wird die Entscheidung haben?
24.06.26
Arzneimittelversorgung versus Gewässerschutz? Wenn man die Debatte im Europäischen Parlament in den vergangenen Wochen beobachtet hat, konnte man fast den Eindruck gewinnen, man müsse sich für eine Seite entscheiden. Doch was steckt wirklich in der Entschließung des Parlaments vom 18. Juni und welche Folgen wird die Entscheidung haben?
Parlament verabschiedet neue Entschließung zur Kommunalabwasserrichtlinie
2024 wurde auf EU-Ebene die Kommunalabwasserrichtlinie verabschiedet. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und muss bis Mitte 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Ein zentraler Bestandteil der Richtlinie ist die erweiterte Herstellerverantwortung. Diese verpflichtet Hersteller, deren Produkte Mikroschadstoffe ins Abwasser eintragen, sich finanziell am Ausbau der sogenannten vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen zu beteiligen. Das betrifft derzeit vor allem die Kosmetik- und Pharmaindustrie.
Nach monatelangen Diskussionen hat sich das Europäische Parlament in der vergangenen Woche in einer Entschließung zu diesem Thema positioniert. Die abgestimmte Entschließung basiert auf einem Textvorschlag von S&D, Renew, Grüne und Linke, wurde jedoch mit Änderungsanträgen von der EVP- und der EKR-Fraktion maßgeblich verändert. Im Fokus steht insbesondere die erweiterte Herstellerverantwortung sowie deren Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung und die Finanzierung der Abwasserbehandlung.
„Stop-the-clock“: Parlament drängt auf Aussetzung zentraler Vorgaben
Kernpunkt der verabschiedeten Entschließung ist die Aufforderung an die Europäische Kommission, die Auswirkungen der erweiterten Herstellerverantwortung erneut umfassend zu prüfen. Bis zur Vorlage neuer Ergebnisse soll die Umsetzung in wesentlichen Bereichen ausgesetzt werden, ein Ansatz, der unter dem Begriff „Stop-the-clock“ zusammengefasst wird. Diese Forderung bezieht sich nicht nur auf die Herstellerverantwortung selbst, sondern auch auf die Verpflichtung zum Ausbau der sogenannten vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen sowie auf die damit verbundenen Finanzierungspflichten. Auch wenn folgerichtig die Herstellerverantwortung und die Verpflichtung zum Ausbau der vierten Reinigungsstufe angehalten werden soll, so zeigt sich, dass Teile des Europäischen Parlaments nicht mehr hinter dem Verursacherprinzip stehen.
Neue Folgenabschätzung bis Ende 2026 gefordert
Bis Ende dieses Jahres soll die Europäische Kommission eine neue Folgenabschätzung vorlegen. Diese soll die Stoffe im kommunalen Abwasser identifizieren, die Kosten und den Nutzen der vierten Reinigungsstufe bewerten, die Verantwortlichkeiten entlang des Verursacherprinzips analysieren sowie die Auswirkungen auf Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln prüfen. Da die konkrete Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung jedoch noch aussteht und diese somit praktisch noch nicht erprobt ist, werden sich die zentralen Fragestellungen bis Ende 2026 kaum beantworten lassen.
Versorgungssicherheit rückt in den Mittelpunkt
Die Entschließung rückt die Auswirkung auf die Versorgung mit Arzneimitteln in den Mittelpunkt. Es wird betont, dass dringend geprüft werden muss, ob sich aus der Richtlinie Risiken für die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln, vor allem für Generika und kritische Medikamente, ergeben. Sollte die Kommission entsprechende Gefahren identifizieren, fordert das Parlament zügige Gegenmaßnahmen. Dazu kann auch eine vorübergehende Aussetzung der erweiterten Herstellerverantwortung gehören. Doch Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit sind derzeit nicht erkennbar, vor allem, weil aktuell keine finanziellen Belastungen für die Kosmetik- und Pharmaunternehmen bestehen, da die erweiterte Herstellerverantwortung noch nicht ausgestaltet wurde.
Weiteres Vorgehen
Entschließungen des Europäischen Parlaments sind rechtlich nicht bindend, können aber eine politische Wirkung entfalten. Wie es konkret weitergeht, hängt von der Europäischen Kommission ab. Sie muss entscheiden, ob sie den bestehenden Rechtsrahmen erneut überprüft oder gar Anpassungen vornimmt.
Der VKU steht mit der Europäischen Kommission und der deutschen Bundesregierung im Kontakt und drängt darauf, den während der Verhandlung der Richtlinie getroffenen Kompromiss zwischen Gewässerschutz und Finanzierungsbeteiligung durch die Verursacher jetzt nicht ohne Grund aufzugeben. Aus Sicht des VKU ist das Argument, die erweiterte Herstellerverantwortung aus Gründen der Versorgungssicherheit auszusetzen, in der aktuellen Situation nicht nachvollziehbar. Bei den Abwasserentsorgern laufen vielerorts bereits konkrete Planungen, Investitionen werden vorbereitet. Ein laufender Umsetzungsprozess darf nicht durch Planungsunsicherheit gefährdet werden.