Paket zur technologischen Souveränität Europas
Neues „Tech Sovereignty Package“ der EU-Kommission

Am 3. Juni legte die Europäische Kommission ein umfassendes Paket vor, das Europas digitale Unabhängigkeit stärken und industrielle Kapazitäten ausbauen soll. Für kommunale Unternehmen sind vor allem ein neuer Cloud and AI Development Act (CADA) sowie der strategische Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor von besonderer Relevanz.

23.06.26

Die Europäische Kommission hat ein neues Paket zur technologischen Souveränität Europas vorgeschlagen, um Europas Autonomie zu stärken. Das Paket umfasst: 

  • einen Chips Act 2.0, um Nachfrage und Produktionskapazitäten für Halbleiter in Europa auszubauen;

  • eine Open‑Source‑Strategie zur stärkeren Nutzung offener Software, auch in der öffentlichen Verwaltung;

  • den Cloud and AI Development Act (CADA);

  • und einen strategischen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor.

Letztere beiden sind für kommunale Unternehmen besonders relevant. Entsprechend hat sich der VKU bereits vor Vorlage des Kommissionsvorschlags frühzeitig zum CADA sowie zum Fahrplan positioniert, um die Interessen der Kommunalwirtschaft in Brüssel zu vertreten.

Cloud and AI Development Act (CADA)

Ziel des CADA ist es, Europas technologische Abhängigkeiten zu verringern und dementsprechend die Cloud, KI- und Rechenzentrumskapazitäten auszubauen. Bis 2030 soll die EU ihre derzeitige Rechenzentrumskapazität mindestens verdreifachen.

Souveränitätsanforderungen für Cloud-Dienste

Der CADA soll ein neues Zertifizierungssystem mit vier Sicherheitsstufen („Union assurance levels“), das von öffentlichen Stellen angewendet werden soll, einführen. Dieses soll den Grad der Souveränität feststellen. Ziel der Kommission ist es, das Angebot von Cloud‑Diensten und die Nachfrage v. a. der öffentlichen Verwaltung zu klassifizieren und entsprechend zuzuordnen. Die verschiedenen Stufen sollen dazu beitragen, einen neuen Markt für souveräne Cloud‑Dienste zu schaffen. Die Stufen werden in Anhang II des CADA wie folgt bestimmt:

  • Stufe 1: Daten werden in Infrastrukturen innerhalb der Union verarbeitet und gespeichert;

  • Stufe 2: Anbieter weisen Unabhängigkeit von Drittstaaten nach und sorgen für Transparenz entlang ihrer Software‑Lieferkette;

  • Stufe 3: Anbieter müssen in der EU ansässig und kontrolliert sein und zusätzliche Kriterien erfüllen, etwa in Bezug auf die Staatsangehörigkeit des Personals. Drittstaatenanbieter können von der Kommission anerkannt werden. Nach Einschätzung der Kommission ist es für US‑Anbieter unwahrscheinlich, die Anforderungen der Stufen 3 oder 4 zu erfüllen;

  • Stufe 4: Anbieter verfügen über vollständige Transparenz und Kontrolle über ihre Software‑Lieferkette und unterliegen keiner Einflussnahme durch Drittstaaten. Es handelt sich hierbei um eine vollständig europäische Lösung, die derzeit am Markt noch nicht existiert.

Rechenzentren 

Zusätzlich schlägt die Kommission die Einrichtung sogenannter Beschleunigungszonen für Rechenzentren vor („data centre acceleration zones“), unter anderem durch eine neue Verordnung zur Beschleunigung von Umweltprüfungen, die noch nicht von der Kommission vorgelegt wurde. Die konkrete Ausgestaltung und Entscheidung über diese Zonen sollen bei den Mitgliedstaaten liegen. Die Kommission kann darüber hinaus Rechenzentren als „strategische Projekte“ benennen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen, u. a. ob das Projekt zur Sicherheit, Stabilität und Resilienz des Stromnetzes beiträgt und das Elektrizitätssystem insgesamt stärkt. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten neue nationale Cloud und KI-Strategien entwickeln.

Strategischer Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor
Der Fahrplan ist eine Mitteilung der Kommission und muss daher nicht weiter im EU-Gesetzgebungsverfahren verhandelt werden. Der Fahrplan enthält jedoch eine Vielzahl an anstehenden legislativen und nicht‑legislativen Initiativen, die auch für kommunale Unternehmen relevant sind.

Die Roadmap umfasst drei Säulen mit insgesamt sieben Leitinitiativen: Energie für KI, Digitalisierung und KI für das Energiesystem, Daten für KI und das Energiesystem. 

Die Kommission plant u.a. ein Muster für eine dreiseitige Vereinbarung („Model Tripartite Agreement“) vorzuschlagen. Diese soll zwischen Behörden, Rechenzentrumsbetreibern und Akteuren des Energiesektors geschlossen werden, um Rechenzentren nachhaltig in das Energiesystem zu integrieren. 

Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, einen delegierten Rechtsakt zur Einführung eines EU‑Bewertungssystems für die Nachhaltigkeit von Rechenzentren vorzulegen, an dessen Konsultation sich der VKU beteiligt hat. Zudem soll im kommenden Jahr eine öffentliche Konsultation zu Mindestleistungsstandards für neue und bestehende Rechenzentren in der EU gestartet werden.