Entlastungen auch für kommunale Unternehmen
KMU-Definition: Chancen des Digital-Omnibus nutzen
Kommunale Unternehmen sind das Rückgrat der Daseinsvorsorge – sie sichern Energie, Wasser, Abfallwirtschaft und zunehmend auch digitale Infrastrukturen. Dennoch werden sie von der aktuellen KMU-Definition der EU strukturell benachteiligt. Der VKU fordert eine Anpassung im Zuge des sogenannten Digitalomnibus, mit dem die EU die digitale Gesetzgebung vereinfachen will.
14.04.26
Kommunale Unternehmen sind das Rückgrat der Daseinsvorsorge – sie sichern Energie, Wasser, Abfallwirtschaft und zunehmend auch digitale Infrastrukturen. Dennoch werden sie von der aktuellen KMU-Definition der EU strukturell benachteiligt. Der VKU fordert eine Anpassung im Zuge des sogenannten Digitalomnibus, mit dem die EU die digitale Gesetzgebung vereinfachen will.
Nach der derzeit geltenden Definition gelten Unternehmen nur dann als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) oder als „small mid-caps“, wenn höchstens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte von einer öffentlichen Stelle gehalten werden.
Für viele kommunale Unternehmen bedeutet das: Trotz geringer Mitarbeiterzahl und Umsatz werden sie wie Großkonzerne behandelt, weil sie in öffentlicher Hand sind.
Das führt zu realen Nachteilen: Kommunale Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten müssen dieselben bürokratischen Pflichten erfüllen wie börsennotierte Großunternehmen – etwa umfangreiche Berichts- und Nachweispflichten. Dadurch entsteht eine strukturelle Schieflage, die ausgerechnet jene trifft, die Versorgungssicherheit gewährleisten und lokal wichtige Aufgaben der digitalen Daseinsvorsorge übernehmen.
Zusätzliche Lasten statt Entlastung
Statt diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, schaffen neue EU-Regelungen und Prüfpflichten noch mehr Bürokratie. So wächst ein Regulierungsrahmen, der kommunale Unternehmen systematisch benachteiligt und ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächt. In der Folge wird die öffentliche Daseinsvorsorge unnötig belastet, obwohl sie für die Stabilität und Lebensqualität in Städten und Gemeinden zentral ist.
Der Digitalomnibus als Chance
Mit dem Digitalomnibus eröffnet sich nun die Möglichkeit, diese Benachteiligung zu korrigieren. Der VKU fordert, dass kommunale Unternehmen mit
- weniger als 750 Beschäftigten und
- einem Jahresumsatz bis 150 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme bis 129 Millionen Euro
von denselben Erleichterungen profitieren dürfen wie private KMU und „small mid-caps“.
Warum eine Anpassung nötig ist
Nach EU-Empfehlung 2003/361/EG gelten als KMU Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Die neuere Empfehlung (EU) 2025/1099 erweitert das auf „small mid-caps“, also Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und einem Umsatz bis 150 Millionen Euro.
Viele kommunale Unternehmen erfüllen diese Kriterien problemlos – sie fallen allein deshalb aus der Definition, weil öffentlich-rechtliche Eigentümerschaft automatisch zum Ausschluss führt. Damit werden sie nicht nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern nach ihrer Trägerschaft beurteilt.
Die geplante Überarbeitung europäischer Digitalgesetze ist eine Gelegenheit, diese Ungleichbehandlung zu beenden.