Kommunalabwasserrichtlinie
Erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie umsetzen
Der VKU hat ein gemeinsames Schreiben aus einem Bündnis von 16 kommunalen Verbänden aus zehn EU-Staaten initiiert, in dem eine zügige Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie inkl. der darin verankerten erweiterten Herstellerverantwortung gefordert wird. Ein „Stop-the-Clock“-Mechanismus wird kritisiert. Die Abstimmung über eine Resolution im Europäischen Parlament ist für Mai geplant.
30.04.26
Der VKU hat ein gemeinsames Schreiben aus einem Bündnis von 16 kommunalen Verbänden aus zehn EU-Staaten initiiert, in dem eine zügige Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie inkl. der darin verankerten erweiterten Herstellerverantwortung gefordert wird. Ein „Stop-the-Clock“-Mechanismus wird kritisiert. Die Abstimmung über eine Resolution im Europäischen Parlament ist für Mai geplant.
Vor dem Hintergrund der andauernden Debatte im Europäischen Parlament über die erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie hat der VKU zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden erneut ein Bündnis von 16 kommunalen Verbänden aus 10 Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen und Schweden) geschmiedet und gemeinsam die Abgeordneten der jeweiligen Mitgliedstaaten im Europaparlament angeschrieben.
Darin appellieren die Verbände an die Entscheidungsträger, dass die Herstellerverantwortung ohne weitere Verzögerung in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Im Europäischen Parlament werden Forderungen nach einem sogenannten „Stop-the-Clock“-Mechanismus diskutiert, der die Herstellerverantwortung auf Eis legen würde, um erneut die Folgen für die Pharmabranche zu untersuchen, ohne die Umsetzung der Richtlinie insgesamt aufzuhalten. Die Richtlinie enthält bereits Überprüfungsmechanismen, sodass die Umsetzung nicht angehalten werden muss. Für die Verbände gilt, dass im Falle von „Stop the Clock“ für die Herstellerverantwortung die Ausbauverpflichtung für die Viertbehandlung umfasst werden müsste (Art. 8 KARL).
Das Europäische Parlament soll in der Plenarwoche von 18. bis 21. Mai über eine Resolution zum Thema abstimmen, die derzeit zwischen den Fraktionen beraten wird. Ursprünglich war die Abstimmung für 30. April geplant, wurde aber verschoben, weil sich die Fraktionen bisher nicht auf eine Position verständigen konnten.