Bürokratieabbau
Was kommt nach dem Omnibus?
Mitte März traten die Vereinfachungen der CSRD und der CSDDD im Rahmen des sogenannten Omnibusses in Kraft. Damit ist der Prozess zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Europäische Kommission hat weitere Vereinfachungen der delegierten Rechtsakte zur EU Taxonomie vorgeschlagen, zu denen der VKU Stellung bezogen hat. Was wird nun in Brüssel weiter angepasst? Wir geben einen Überblick!
27.04.26
Mitte März traten die Vereinfachungen der CSRD und der CSDDD im Rahmen des sogenannten Omnibusses in Kraft. Damit ist der Prozess zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Europäische Kommission hat weitere Vereinfachungen der delegierten Rechtsakte zur EU Taxonomie vorgeschlagen, zu denen der VKU Stellung bezogen hat. Was wird nun in Brüssel weiter angepasst? Wir geben einen Überblick!
Obwohl die Vereinfachung des Omnibusses der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD) bereits am 18. März 2026 in Kraft getreten sind, ist der Vereinfachungsprozess auf EU‑Ebene damit noch nicht abgeschlossen.
Die Europäische Kommission hat zu zwei delegierten Rechtsakten der EU‑Taxonomie konsultiert: den delegierten Rechtsakt zum Klimaschutz sowie den delegierten Rechtsakt zum Umweltschutz. Im Rahmen des Omnibusses sollen die technischen Bewertungskriterien der Taxonomie vereinfacht werden. Die Konsultation bezog sich dabei auf die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486, die jeweils festlegen, unter welchen Bedingungen eine wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig im Sinne der EU‑Taxonomie gilt.
In seiner Stellungnahme spricht sich der VKU für eine Vereinfachung der Berichterstattung aus. Darüber hinaus sollten aus kommunalwirtschaftlicher Perspektive die als nachhaltig geltenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ergänzt bzw. präzisiert werden. So sollten etwa Waste‑to‑Energy, Glasfasernetze sowie die Phosphorrückgewinnung aus Abwasser als nachhaltig im Sinne der EU‑Taxonomie anerkannt werden.
Weitere Vorschläge der Kommission sind grundsätzlich begrüßenswert, Geothermie etwa sollte künftig nicht mehr gegenüber anderen Tätigkeiten wie Wind‑ und Solarenergie benachteiligt werden. Andere Vereinfachungsvorschläge bergen allerdings die Gefahr, die Nachhaltigkeit kommunalwirtschaftlicher Tätigkeiten auszuhöhlen, etwa bei erneuerbaren und CO₂‑armen Gasen jenseits von Wasserstoff oder beim Betrieb von Wärmepumpen. Diese Tätigkeiten sollten aus Sicht des VKU gezielt angepasst werden, damit die Geschäftsmodelle und Investitionen kommunaler Unternehmen tatsächlich von der EU‑Taxonomie profitieren können.
Nächste Schritte in Brüssel
Die Europäische Kommission plant, die überarbeiteten delegierten Rechtsakte zum Klimaschutz sowie Umweltschutz im zweiten Quartal dieses Jahres anzunehmen.
Darüber hinaus sollen die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bis Mitte 2026 von der Kommission als delegierter Rechtsakt angenommen werden. Die technische Beratung durch das zuständige Beratungsgremium EFRAG wurde bereits Ende vergangenen Jahres abgeschlossen.
Offen ist derzeit, wie der VSME‑Standard künftig in den überarbeiteten ESRS‑Rahmen eingebettet werden soll. Der derzeitige VSME‑Standard, der im Sommer 2025 von der Kommission empfohlen wurde, richtet sich an KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Der Omnibus sieht vor, dass angesichts der Anpassung der Schwellenwert die Kommission einen neuen delegierten Rechtsakt „auf Grundlage des VSME“ erlässt. Nach aktuellem Informationsstand des VKU strebt die Kommission an, den neuen Standard so einfach wie möglich zu halten und den ursprünglichen VSME nur minimal zu verändern.