Reform des EU-Vergaberechts
EU-Vergabereform: Kommunale Verbände drängen auf Vereinfachung und Flexibilität

Der VKU hat sich mit kommunalen Verbänden aus Deutschland, Österreich und Frankreich zur bevorstehenden Vergaberechtsreform positioniert. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Verbände mehr Einfachheit, Flexibilität und Rechtssicherheit – und warnen vor neuen Hürden durch neue strategische Vergabekriterien wie „Made in EU“.

26.05.26

Gemeinsam mit zehn kommunalen Verbänden aus Deutschland, Frankreich und Österreich hat der VKU ein Positionspapier zur geplanten Reform des europäischen Vergaberechts eingebracht und sich damit insbesondere an das Kabinett des zuständigen Exekutiv-Vizepräsidenten der EU-Kommission, Stéphane Séjour-né, gewandt. Die Vorlage des Kommissionsvorschlags ist nach aktuellem Stand für den 1. Juli 2026 vorgesehen.

Im Mittelpunkt des gemeinsamen Anliegens steht die Forderung nach einer deutlichen Vereinfachung und praxisnahen Ausgestaltung des Vergaberechts. Aus Sicht der Verbände sollte der Schwerpunkt weiterhin auf klaren und handhabbaren Verfahrensregeln liegen, anstatt zusätzliche strategische Zielsetzungen zu integrieren. Sie warnen davor, das Regelwerk durch weitere Anforderungen unnötig zu verkomplizieren, und sprechen sich stattdessen für mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und Entscheidungsspielräume aus.

Angesichts der innerhalb der EU-Kommission geführten Diskussion, ob künftig Richtlinien oder eine unmittelbar geltende Verordnung den Rahmen bilden sollen, plädieren die Verbände klar für die Beibehaltung von Richtlinien. Nur so könnten unterschiedliche regionale, wirtschaftliche und strukturelle Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig wir die zentrale Rolle der interkommunalen Zusammenarbeit und der Inhouse-Vergabe für die kommunale Daseinsvorsorge unterstrichen und praxistauglichere und weniger restriktive Vorgaben gefordert.

Kritisch sehen die Verbände zudem die Einführung eines verpflichtenden „Made in EU“-Kriteriums, wie es zuletzt im Kontext des Industrial Accelerator Act disku-tiert wurde. Sie befürchten Zielkonflikte etwa mit dem Bürokratieabbau, den Dekarbonisierungszielen und der Entlastung bei Energiepreisen. Darüber hinaus verweisen sie darauf, dass kommunale Unternehmen bereits heute teilweise Schwierigkeiten haben, ausreichend Angebote am Markt zu erhalten. Steigende Beschaffungskosten könnten letztlich die Bürgerinnen und Bürger belasten und insbesondere in liberalisierten Märkten wie der Energiewirtschaft zu Wettbe-werbsnachteilen führen.

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