Erstes Update veröffentlicht
Mustervertrag für kommunale Teilhabe an Windkraft 25.08.21

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Im Juni 2021 hatte die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) gemeinsam mit den Verbänden der Energiewirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden Mustertexte zur kommunalen Teilhabe an Windparks herausgegeben. Damit haben die Akteure vor Ort eine Vorlage, mit der die im EEG 2021 geschaffene Möglichkeit von Zahlungen durch Windparkbetreiber an Kommunen rechtsicher geregelt werden kann.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16.07.2021 ist das EEG 2021 an mehreren Stellen geändert worden. Dies betrifft auch die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren Energien. Diese ist nun in § 6 EEG 2021 geregelt.

Daher war es erforderlich, den Mustervertrag anzupassen. Neben redaktionellen Änderungen galt es, Klarstellungen des Gesetzgebers zu interpretieren und einzuarbeiten. Die FA Wind führte diese Arbeiten gemeinsam mit dem einst gegründeten Arbeitskreis aus den drei kommunalen Spitzenverbänden (DStGB, DLT und DST) sowie den für die Windenergie relevanten Verbänden der Energiewirtschaft (VKU, BDEW, BWE und WVW) sowie der unterstützenden Rechtsanwaltskanzlei durch.

Wesentliche Punkte sind die Beschränkung der Regelungen auf Anlagen, die einen Anspruch auf eine Förderung nach dem EEG geltend machen, während § 36k EEG 2021 auch nach Förderung galt. Zudem wurde der Ausgangspunkt für die Bestimmung des 2.500-Meter-Radius zur Bestimmung der Betroffenheit der Gemeinde gesetzlich definiert als Turmmitte der Windenergieanlage. Darüber hinaus wurde die Beteiligung auch für Landkreise ermöglicht, sofern betroffene Gebiete in gemeindefreien Gebieten liegen.

Die finanzielle Beteiligung an Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die nach den EEG-Änderungen nun auch möglich ist, ist nicht Gegenstand des Mustervertrags. Den aktualisierten Mustervertrag inklusive Beiblatt und Selbstverpflichtungserklärung finden Sie ab sofort auf den Internetseiten der FA Wind.