Wärmewende
Bundesregierung legt Gebäudemodernisierungsgesetz vor
Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geeinigt, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen, beim Heizungsaustausch soll den Gebäudeeigentümern mehr Entscheidungsfreiheit gegeben werden.
26.05.26
Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geeinigt, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen, beim Heizungsaustausch soll den Gebäudeeigentümern mehr Entscheidungsfreiheit gegeben werden.
Bundesregierung legt Gebäudemodernisierungsgesetz vor
Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geeinigt und im Kabinett verabschiedet, was der VKU grundsätzlich begrüßt. Allerdings verändert der Regierungsentwurf die Spielregeln bei der Wärmewende und bei der Wärmeplanung der Kommunen erheblich. Zudem: Eine Anhörungsfrist von nur wenigen Tagen für ein komplexes Regelwerk reicht nicht für einen Praxischeck, besonders, wenn dabei zahlreiche Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen beachtet werden müssen.
Folgende Änderungen spielen dabei eine wesentliche Rolle:
- Die Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen wird gestrichen. Stattdessen wird für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ein biogener Pflichtanteil eingeführt, welcher über die Jahre steigt, bis 2040 schließlich 60% erreicht werden (Bio-Treppe).
- Parallel ist ab 2028 die Einführung einer allgemeinen Grüngasquote für den Wärmebedarf vorgesehen, die mit bis zu einem Prozent der Verbrauchsmenge starten und bei neuen Heizungen auf die Bio-Treppe anrechenbar sein soll. Industrie und Gewerbe sollen von Quote ausgenommen bleiben.
- Mieter und Vermieter sollen sich bei neuen Heizungen mit Gas‑, Öl‑ oder Flüssiggas ab 2028 die CO₂‑Kosten und Gasnetzentgelte sowie ab 2029 auch den Bio‑Treppe‑Preisanteil jeweils hälftig teilen.
- Bei Neubauten gibt es eine Übergangsregelung.
- Mieter, die sich selbst um ihre Wärmeversorgung, können sich die Hälfte der Kosten von ihrem Vermieter erstatten lassen.
Die Bundesregierung kündigt an, das parlamentarische Verfahren möglichst noch vor der Sommerpause abzuschließen.
Für einen reibungslosen Übergang vom bisherigen GEG zum neuen GModG hat der Gesetzgeber die ursprüngliche Frist zur Einhaltung der 65 %-Erneuerbare-Energien-Vorgabe vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben. Zudem will die Bundesregierung bis zum Sommer 2026 Eckpunkte zur Einführung der Grüngas-/Grünheizöl-Quote erarbeiten.
Aus Sicht des VKU sollten für einen investitionsfreundlichen Rahmen der Wärmewende die regulatorischen Vorgaben so ausgestaltet werden, dass Fernwärme, Wärmepumpe und klimaneutrale Gase ihre jeweiligen Stärken gleichermaßen zur Zielerreichung einbringen können und keine strukturellen Wettbewerbsnachteile entstehen:
- Der VKU fordert klare politische Leitplanken für den Hochlauf grüner Gase und einen verlässlichen Rahmen zur Transformation der Gasnetze, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
- Für die neuen Informations- und Abrechnungspflichten im Zuge der Bio-Treppe müssen rechtssichere und operativ umsetzbare Regelungen vorgelegt werden.
- Für ein faires Zusammenspiel der Technologien braucht es eine konsistente Zielarchitektur und kohärente Weiterentwicklung von Primärenergie- und Treibhausgasfaktoren für die Wärmenetze sowie zeitnah ein Fernwärmepaket, das Planungssicherheit schafft und die Erreichung der ambitionierten Dekarbonisierungsziele absichert.
- Der VKU erkennt das grundsätzliche Bestreben einer 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) an und begrüßt den weitgehenden Verzicht auf zusätzliche nationale Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus. Für wasserwirtschaftliche Anlagen ist die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen aufgrund technisch-wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gegenüber den pauschalen Renovierungsanforderungen für öffentliche Nichtwohngebäude erforderlich.
Wir appellieren an die Koalition, nun rasch für Planungssicherheit zu sorgen und den Rahmen für die Wärmewende zu vollenden: Wir brauchen eine Biomethanstrategie sowie ein Wärmepaket aus KWKG, AVB-Fernwärme und Wärmelieferverordnung, am besten noch vor der Sommerpause, damit Stadtwerke sicher planen, langfristig investieren und kosteneffizient bauen können.
Weitere Forderungen sind in unserer Stellungnahme und im zugehörigen Positionspapier zu finden.