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Aggressiver Überbietungswettbewerb in den Auktionen im BEHG 2026
Die Auktionsergebnisse im BEHG 2026 zeigen die strukturellen Schwächen des aktuellen Systems aus Auktionen mit Preiskorridor und anschließender Festpreisphase mit höheren Preisen für Überschuss- und Nachkaufmengen. Es findet ein aggressiver Überbietungswettbewerb statt, der sehr viel Liquidität bindet und spekulative Anreize für Gewinnmitnahmen setzt.
23.07.26
Die Auktionsergebnisse im BEHG 2026 zeigen die strukturellen Schwächen des aktuellen Systems aus Auktionen mit Preiskorridor und anschließender Festpreisphase mit höheren Preisen für Überschuss- und Nachkaufmengen. Es findet ein aggressiver Überbietungswettbewerb statt, der sehr viel Liquidität bindet und spekulative Anreize für Gewinnmitnahmen setzt.
Zunehmende Überzeichnung und sinkende Zuteilungsraten
Aggressiver Überbietungswettbewerb in den Auktionen im BEHG 2026
Die bisherigen Auktionsergebnisse der vier Auktionen im nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) zeigen klar die strukturellen Schwächen des aktuellen Systems aus Auktionen mit Preiskorridor und anschließender Festpreisphase mit höheren Preisen für Überschuss- und Nachkaufmengen.
In allen vier Auktionen erfolgte die Zuteilung zum Höchstpreis von 65 € mit Anwendung der sogenannten „65 €-Regel“. Hiernach kann die Zuteilung in einer Auktion bei entsprechend hoher Nachfrage verdoppelt werden. Ein Blick auf die veröffentlichten Auktionsdaten der EEX zeigt, dass ein aggressiver Überbietungswettbewerb stattfindet, der bei den verpflichteten Stadtwerken sehr viel Liquidität bindet und bei Finanzmarktakteuren spekulative Anreize für Gewinnmitnahmen auf dem Sekundärmarkt setzt.
Bereits in der ersten Auktion war die Überzeichnung basierend auf der tatsächlich zugeteilten Menge mit dem Faktor 13,7 sehr hoch. Die Überzeichnung ist seither sprunghaft gestiegen. In der vierten Auktion am 22. Juli lag sie bereits bei 21,6. Da eine Teilnahme an den Auktionen nur gegen Vorkasse möglich ist, müssen bei so einer Überzeichnung rund 1.400 € für ein Zertifikat im Wert von 65 € als Sicherheit hinterlegt werden.
Analog zur sprunghaften gestiegenen Überzeichnung sinken die Zuteilungsraten in den Auktionen. In der letzten Auktion betrug diese nur noch 4,6 Prozent. So müssen Woche für Woche große Geldbeträge hin- und her überwiesen werden oder dauerhaft bei Intermediären hinterlegt werden. Die von der Clearingbank (ECC) geforderte Besicherung der gesamten Gebotsmenge bindet bei den verpflichteten Stadtwerken daher erhebliche Liquidität. Freie Kreditlinien stehen nur begrenzt zur Verfügung und werden bereits für das operative Commodity-Handelsgeschäft benötigt. Dies führt dazu, dass Stadtwerke gegenüber finanzstarken Finanzmarktakteuren, die über umfangreiche Kreditlinien bei Clearinghäusern und Banken verfügen, strukturell benachteiligt werden.
Neben einer hohen Liquiditätsbindung setzt der nationale Emissionshandel in seiner aktuellen Form starke Anreize für Gewinnmitnahmen bei nicht BEHG-verpflichteten Unternehmen. Bereits vor der ersten Auktion wurden außerbörslich Zertifikate zu höheren Preisen oberhalb von 67 € angeboten. Das Modell ist einfach und führt zu fast risikofreien Gewinnen: Einige Teilnehmer nehmen mit mehreren Handelskonten an den Auktionen teil, erhöhen dadurch ihre Zuteilungschancen und verkaufen die ersteigerten Zertifikate nach Auktionsende außerbörslich gewinnbringend weiter. Spekulative Marktteilnehmer können davon ausgehen, dass die verpflichteten Unternehmen spätestens zur Überschussmengenphase Emissionszertifikate zum erhöhten Preis kaufen müssen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Der VKU hat am 15. Juli seine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf zur Änderung des BEHG beim federführenden Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) abgegeben. In dem Referentenentwurf, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, erfolgen Anpassungen im Anschluss an die Einigung im Koalitionsausschuss vom 12.05.2026, in dem sich die Regierungskoalitionen auf die Verlängerung des Preiskorridors (55-65 € auch im Jahr 2027) geeinigt hatten. Der VKU hatte sich dafür erfolgreich eingesetzt.
Die Einigung im Koalitionsausschuss betrifft nur den Preiskorridor. Die Preise für Überschuss- und Nachkaufmengen sollen gemäß Referentenentwurf des BMUKN im Jahr 2027 angehoben werden – entgegen der politischen Aussage, den CO2-Preis zu stabilisieren. In unserer Stellungnahme kritisieren wir die geplante Erhöhung. Sie erhöht auch den spekulativen Anreiz für Gewinnmitnahmen auf dem Sekundärmarkt zu Lasten der verpflichteten Unternehmen. Um die Arbitragemöglichkeiten weiter einzuschränken, fordert der VKU auch, die Zuteilung von Zertifikaten aus den Auktionen bevorzugt auf Unternehmen mit nachgewiesener Compliance-Verpflichtung zu prüfen und die Transparenz über die tatsächliche Verteilung der Zuteilungen zu erhöhen.