Gesicherte Leistung
Bundeskabinett beschließt StromVKG
Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) will die Bundesregierung die Stromversorgung in Deutschland durch den Ausbau steuerbarer Gaskraftwerke und weiterer Kapazitäten absichern. Das Gesetz bildet den Einstieg in einen umfassenden Kapazitätsmarkt.
26.05.26
Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) will die Bundesregierung die Stromversorgung in Deutschland durch den Ausbau steuerbarer Gaskraftwerke und weiterer Kapazitäten absichern. Das Gesetz bildet den Einstieg in einen umfassenden Kapazitätsmarkt.
Bundeskabinett beschließt StromVKG
Das Bundeskabinett hat das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) beschlossen, das den Bau neuer steuerbarer Kraftwerke und weiterer Kapazitäten sichern soll.
Der VKU begrüßt, dass nach jahrelangem Anlauf eine Einigung mit der EU-Kommission für Kraftwerksausschreibungen erzielt werden konnte, die nun konkret mit dem StromVKG umgesetzt werden sollen. Deutschland braucht neue steuerbare Erzeugungskapazitäten, Speicher und flexible Lasten, um Versorgungssicherheit auch bei Dunkelflauten zuverlässig zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf sieht ein stufenweises Ausschreibungsverfahren vor. Ab Sommer 2026 sollen in mehreren Ausschreibungsrunden zunächst 12 Gigawatt neuer steuerbarer Kapazitäten vergeben werden, die über einen Zeitraum von 15 Jahren verfügbar gehalten werden müssen. 10 Gigawatt sind als „Langzeitkapazitäten“ vorgesehen, die längere Zeiträume, wie etwa während Dunkelflauten, abdecken können. Vorrangig sind hier neue Gaskraftwerke adressiert. Für bis zu zwei Drittel dieser Kapazitäten erhalten Projekte im netztechnischen Süden einen Gebotsbonus.
In den Jahren 2027 und 2029 folgen weitere Ausschreibungen, die ergänzend zu den vorherigen Ausschreibungen den gesamten Bedarf für 2031 decken sollen. Dann dürfen auch bestehende steuerbare Anlagen und flexible Lasten teilnehmen. Die Verpflichtungszeiträume reichen von 1 bis 15 Jahren, das genaue Volumen wird jeweils anhand des Versorgungssicherheitsmonitorings festgelegt.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Ziel, Versorgungssicherheit gesetzlich abzusichern, kritisiert jedoch deutliche Wettbewerbsnachteile für Stadtwerke. Gegenüber dem konsultierten Referentenentwurf sind zwar einige Anpassungen zu verzeichnen, die einzelne VKU-Forderungen im Grundsatz aufgreifen. So wurde leicht bei Fristen, Gebotsterminen und Höhen von geforderten Sicherheiten und Pönalen angepasst. Es besteht jedoch weiterhin Nachjustierungsbedarf, um einen ausreichenden Wettbewerb und Bietervielfalt sicherzustellen. Aus Sicht des VKU fehlen wirksame Instrumente zur Sicherstellung von Wettbewerb und Bietervielfalt und zur Begrenzung von Marktmacht, etwa durch Begrenzung von Gebots- bzw. Zuschlagsvolumina einzelner Anbieter (siehe Intervention Bundeskartellamt).
Im Allgemeinen bestehen für Stadtwerke weiter hohe Teilnahmebarrieren, mit weiterhin hohen finanziellen Sicherheitsleistungen, starren Vertragsstrafen und kostspieligen technischen Anforderungen, die den Wettbewerb zugunsten großer Energiekonzerne verzerren.
Damit das StromVKG für kommunale Bieter investierbar wird, bedarf es insbesondere verhältnismäßiger Anforderungen an vorgesehenen Sicherheitsleistungen. Durch diese geforderten finanziellen Hinterlegungen erhöht sich das Projektvolumen signifikant und bindet langfristig hohe Kapitalbeträge, welche den Unternehmen währenddessen nicht für weitere Versorgungs- und Transformationsaufgaben zur Verfügung stehen - zum Beispiel im Rahmen der kommunalen Wärmewende.
Notwendig ist aus Sicht des VKU zudem die Herauslösung von Vorgaben zur Erbringung von Momentanreserven aus dem StromVKG. Diese sollten stattdessen über separate Instrumente/Märkte angereizt werden. In jedem Fall dürfen die Anforderungen nicht zur Diskriminierung einzelner Technologien führen. Außerdem bedarf es eines ausgewogenen Verhältnisses der Zuschläge zwischen netztechnischem Süden („Südbonus“) und Norden/Osten.
Ohne diese Anpassungen besteht die Gefahr, dass die Ausschreibungen vor allem von wenigen großen Akteuren geprägt werden, der Wettbewerb stark verengt wird und sogar Unterzeichnung droht. Das Ziel des StromVKG, Versorgungssicherheit sicherzustellen, wäre gefährdet.
Weiterhin gilt, dass das StromVKG wenig bis gar nicht für KWK-Anlagen geeignet ist. Parallel zum StromVKG ist es zwingend erforderlich, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zeitnah zu novellieren, zu verlängern und auf Klimaneutralität auszurichten.
Eine ausführliche Darstellung findet sich in der VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf und einem kompakten Positionspapier.