VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) vom 27.04.2026

05.05.26

Deckblatt der Publikation VKU-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) vom 27.04.2026
PDF Download

Positionen des VKU in Kürze:

Der VKU begrüßt den angestoßenen Gesetzgebungsprozess zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). Deutschland braucht neben Speichern und flexiblen Lasten auch neue steuerbare Erzeugungskapazitäten, um Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten zuverlässig zu gewährleisten. Deutschlandweit gibt es kommunale Unternehmen, die bereit sind, sich mit Kraftwerksprojekten an den Ausschreibungen des StromVKG zu beteiligen.

Entscheidend wird nun sein, die Rahmenbedingungen des StromVKG so auszugestalten, dass auch kommunale Unternehmen in die Lage versetzt werden, sich mit Neubau-, Erweiterungsprojekten und Bestandsanlagen in einem fairen Wettbewerb an den geplanten Ausschreibungen beteiligen zu können. Insbesondere gilt es:

  • Marktmacht zu begrenzen und in diesem Zusammenhang Sicherheitsleistungen, Pönalen und Fristen so auszugestalten, dass die Akteursvielfalt nicht eingeschränkt wird,
  • die Erbringung von Systemdienstleistungen über separate Instrumente anzureizen und in den Ausschreibungen auf technische Anforderungen/Auflagen zu verzichten,
  • im Rahmen der regionalen Steuerung sicherzustellen, dass die Netzsicherheit und -stabilität im netztechnischen Norden durch ausreichend Ersatzneubauten gewährleistet werden kann.
  • Nicht zuletzt ist es wichtig, dass Vorgaben und Randbedingungen frühzeitig verbindlich feststehen und stabil bleiben (insb. mit Blick auf den AgNes-Prozess und die beihilferechtliche Genehmigung). 

Zwingend erforderlich ist es darüber hinaus, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zeitnah zu novellieren, zu verlängern und zukunftsfest auszurichten. Zentrale Handlungsempfehlungen haben AGFW und VKU in einem Evaluierungsbericht vorgelegt. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) leistet schon heute einen erheblichen Beitrag zur Versorgungssicherheit und kann dies auch zukünftig. Ohne parallele KWKG-Novelle besteht aber keine ausreichende Entscheidungsbasis für Investitionen - potenzielle Betreiber werden in eine regulatorische Sackgasse zwischen StromVKG und KWKG gedrängt.