Gebäudemodernisierungsgesetz
VKU wirbt in Anhörung für praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung
Bei der Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages rückte der VKU Planungssicherheit, Umsetzungsfragen bei der Kostenaufteilung der Biotreppe sowie Wechselwirkungen mit der kommunalen Wärmeplanung und die Vermeidung paralleler Wärmeinfrastrukturen in den Fokus.
25.06.26
Bei der Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages rückte der VKU Planungssicherheit, Umsetzungsfragen bei der Kostenaufteilung der Biotreppe sowie Wechselwirkungen mit der kommunalen Wärmeplanung und die Vermeidung paralleler Wärmeinfrastrukturen in den Fokus.
VKU wirbt in Anhörung für praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung
Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages fand am 22. Juni 2026 die öffentliche Anhörung zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) statt. Als Sachverständiger war Dr. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Energiewirtschaft des VKU, auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion dort.
Der VKU betonte die Bedeutung von Planungs- und Investitionssicherheit für kommunale Unternehmen. Stadtwerke seien als Betreiber von Strom-, Gas- und Wärmenetzen maßgebliche Akteure der Wärmewende und müssten in den kommenden Jahrzehnten erhebliche Investitionen in die Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur tätigen. Voraussetzung dafür seien verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen.
Ein weiterer Schwerpunkt des VKU war die Forderung nach einer praxisnahen und bürokratiearmen Ausgestaltung des Gesetzes. Die Energiewirtschaft sei in den vergangenen Jahren mit einer zunehmenden regulatorischen Belastung konfrontiert gewesen. Neue gesetzliche Vorgaben müssten daher einfach und anwenderfreundlich umgesetzt werden können.
Erforderlich sind insofern klare Spielregeln zur (bilanziellen) Erfüllung der Bioquoten sowie ein einheitliches Register für Herkunftsnachweise und Massenbilanzierung. Die gesamte administrative Prozesskette von der Ausstellung eines Herkunftsnachweises bis zur Endkundenkennzeichnung der Lieferung sollte bei einer amtlichen Stelle gebündelt werden. Zur Ausweisung des Biogas-Preisbestandteils sollte zudem ein bundeseinheitlicher Durchschnittswert dienen, um Einblicke in die Beschaffungsstrategien zu vermeiden.
Positiv bewertet wurde insgesamt, dass die Debatte um das Gebäudemodernisierungsgesetz deutlich sachlicher verlaufe als die kontroverse Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023. Gleichzeitig verwies der VKU darauf, dass die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Anforderung eine neue Klimaschutzarchitektur erforderlich mache. Für Investitionen sei es entscheidend, dass schnell Klarheit über den zukünftigen Rechtsrahmen geschaffen werde.
Der VKU machte zudem deutlich, dass das GModG nur ein Baustein eines größeren Regelungspakets sei. Erst das Zusammenspiel mit weiteren Vorhaben wie der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, der Weiterentwicklung der kommunalen Wärmeplanung und weiteren Regelungen zur Wärmewende könne die notwendige Planungssicherheit gewährleisten.
Als konkrete Verbesserung des Gesetzentwurfs brachte der VKU die Einführung eines Effizienzfaktors für die energetische Bewertung von Fernwärme ein. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), die eine Neubewertung der bisherigen Primärenergiefaktoren erforderlich macht. Nach Auffassung des Verbandes benachteiligt das vorgesehene Bewertungssystem Wärmenetze gegenüber Wärmepumpen. Der VKU schlägt daher einen zusätzlichen Effizienzfaktor von 0,4 für Wärmenetze vor, die sich nachweislich im Dekarbonisierungsprozess befinden und die Anforderungen an eine effiziente Fernwärmeversorgung erfüllen.
In der Anhörung zeigte sich insgesamt ein breiter Konsens über die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen für Investitionen in die Wärmewende. Mehrere Sachverständige betonten die zentrale Rolle der kommunalen Wärmeplanung und warnten vor negativen Auswirkungen auf Wärmenetzinvestitionen, falls deren Bedeutung geschwächt würde.
Kontrovers diskutiert wurde die zukünftige Rolle grüner Gase wie Biomethan. Unterschiedliche Einschätzungen gab es hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Einigkeit bestand jedoch darin, dass hierfür langfristig verlässliche politische Rahmenbedingungen und eine Biomethanstrategie erforderlich sind.
Darüber hinaus unterstrichen mehrere Sachverständige die Notwendigkeit, langfristig parallele Wärmeinfrastrukturen zu vermeiden und auf die jeweils wirtschaftlich sinnvollste Versorgungsstruktur zu setzen. Auch die Bedeutung von Fernwärme und Wärmenetzen wurde mehrfach hervorgehoben. Themen wie Investitionsschutz, Anschlusssicherheit und eine sachgerechte regulatorische Bewertung der Wärmenetze standen dabei im Mittelpunkt und spiegelten zentrale Forderungen des VKU wider.
Das parlamentarische Verfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Daher ist mit der abschließenden Befassung des Deutschen Bundestages am 9./10. Juli und des Bundesrates am 10. Juli zu rechnen.