Städtebau- und Raumordnungsrecht
VKU nimmt Stellung zur Novelle des Baugesetzbuches
Der VKU hat im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts abgegeben. Herzstück des Gesetzesvorhabens ist eine Novelle des Baugesetzbuches (BauGB).
26.05.26
Der VKU hat im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts abgegeben. Herzstück des Gesetzesvorhabens ist eine Novelle des Baugesetzbuches (BauGB).
VKU nimmt Stellung zur Novelle des Baugesetzbuches
Mit der Novelle will das federführende BMWSB eine Beschleunigung und Vereinfachung der Regelverfahren erreichen, unter anderem durch eine vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen und Doppelprüfungen, die Straffung der Umweltprüfung sowie die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und einer Präklusionsvorschrift. Außerdem sollen die Resilienz von Städten und Gemeinden gestärkt, Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung und bei Vorhabenzulassungen besser berücksichtigt und Instrumente des Besonderen Städtebaurechts verbessert werden.
Der VKU unterstützt in seiner Stellungnahme vom 29. April 2026 die Verfahrensbeschleunigungen, die in der BauGB-Novelle vorgesehen sind.
Er thematisiert aber auch das Spannungsverhältnis zum Thema Klimaanpassung, ebenfalls ein zentrales Ziel der Novelle. Dem VKU ist wichtig, dass die Träger der wasserwirtschaftlichen Belange weiterhin angemessen beteiligt werden, und auch frühzeitiger einbezogen werden als bisher. Wasserwirtschaftliche Belange müssen weiterhin besonders berücksichtigt werden, auch wenn der Wohnungsbau als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft wird.
Zur Beschleunigung von Energiewendevorhaben setzt sich der VKU dafür ein, dass Batteriespeicher in einem Radius von 500 Metern um Umspannwerke und Kraftwerken herum privilegiert errichtet werden dürfen.
Er fordert weiterhin, dass bei der geplanten baurechtlichen Privilegierung von untertägigen Wasserstoffspeichern alle relevanten Gase berücksichtigt werden, so dass zum Beispiel auch Speicher, die mit Methan oder Ammoniak befüllt werden, erfasst sind.
Weiterhin setzt sich der VKU dafür ein, dass neben Geothermie auch Solarthermie in den Katalog der privilegierten Vorhaben im Außenbereich aufgenommen wird, damit entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können, was für die Dekarbonisierung der Fernwärme wichtig ist.
Weitere VKU-Forderungen zielen auf Erleichterungen für die Windenergie an Land ab.
Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ein Termin für die Kabinettsbefassung wurde noch nicht offiziell angekündigt. Der VKU wird das weitere Verfahren begleiten.