Wärmewende mit Flusswärmepumpen
VKU fordert praxistauglichere Regeln für Gewässerthermie

Der VKU sieht in einem LAWA-Leitfaden große Hürden für die Wärmewende. Zu strenge Vorgaben gefährden die Wirtschaftlichkeit und Umsetzung von Gewässerthermie-Projekten. Der Verband fordert praxistauglichere Regeln und hat seine Vorschläge bereits auf Bundesebene vorgestellt.

25.06.26

Eine Brücke über einen Fluss, umgeben von Bäumen und historischen Gebäuden. Im Hintergrund steht eine markante Kuppelarchitektur, die von Sonnenlicht beleuchtet wird.

VKU fordert praxistauglichere Regeln für Gewässerthermie

Die Nutzung von Wärme aus Flüssen und Seen gilt als eine der zentralen Technologien für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Insbesondere Großwärmepumpen, die Umweltwärme aus Oberflächengewässern nutzen, können einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Fernwärme leisten. Gleichzeitig zeigen zahlreiche kommunale Projekte, dass Gewässerthermie bereits heute ein wesentlicher Baustein der Wärmewende vor Ort sein kann.

Vor diesem Hintergrund hat der VKU die Diskussionen um den im Jahr 2025 veröffentlichten Leitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zur Gewässerthermienutzung von Beginn an kritisch begleitet. Zwar verfolgt der Leitfaden das legitime Ziel, die Nutzung von Oberflächengewässern ökologisch verträglich auszugestalten. Aus Sicht der kommunalen Energiewirtschaft bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob die vorgesehenen Anforderungen in ihrer aktuellen Form mit den energie- und klimapolitischen Zielen sowie den praktischen Anforderungen an die Umsetzung von Gewässerthermieprojekten vereinbar sind.

Die 105. Umweltministerkonferenz hat diese Bedenken aufgegriffen und die LAWA auch auf Bestreben der Energieministerkonferenz gebeten, die Leitlinien unter Berücksichtigung von u. a. energiewirtschaftlichen Belangen weiterzuentwickeln und bis zur Herbstsitzung 2026 Vorschläge vorzulegen. Der VKU fordert, diese Weiterentwicklung zügig umzusetzen.

Um die Auswirkungen des Leitfadens fundiert bewerten und konkrete Lösungsvorschläge vorlegen zu können, hat der VKU das Kurzgutachten „Ingenieurtechnische Bewertung des LAWA-Leitfadens zur Gewässerthermienutzung“ bei GEF Ingenieure in Auftrag gegeben. Ziel der Untersuchung war es, die technischen und genehmigungsrechtlichen Konsequenzen der vorgesehenen Anforderungen auf die Praxis zu analysieren und Vorschläge für praxistaugliche Anforderungen zu formulieren.

Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass einzelne Vorgaben des LAWA-Leitfadens erhebliche Auswirkungen auf die Planung, Genehmigung und Wirtschaftlichkeit von Gewässerthermieanlagen haben können. So schränkt beispielsweise die vorgesehene Begrenzung der Temperaturänderungsrate auf maximal 1 Kelvin pro Stunde die betriebliche Flexibilität von Großwärmepumpen deutlich ein. Ein netz- und strommarktdienlicher Betrieb wird dadurch erschwert. Auch die Kombination verschiedener Temperaturkriterien sowie Anforderungen an Mischungszonen führen zu zusätzlicher Komplexität in Genehmigungsverfahren und können die Realisierung von Projekten verzögern oder gar unmöglich machen.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die ökologischen Schutzziele grundsätzlich auch mit praxistauglicheren und stärker an den tatsächlichen Auswirkungen orientierten Anforderungen erreicht werden können. Aus Sicht des VKU sollten daher insbesondere die technischen Vorgaben überprüft und stärker an den Erfordernissen einer erfolgreichen Wärmewende ausgerichtet werden.

Der VKU bringt die Ergebnisse des Gutachtens nun aktiv in die politische und fachliche Diskussion auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein. Mit dem Gutachten möchte der VKU dazu beitragen, dass die Weiterentwicklung des LAWA-Leitfadens sowohl den Anforderungen des Gewässerschutzes als auch den Erfordernissen einer klimaneutralen Wärmeversorgung gerecht wird. Ziel bleibt ein regulatorischer Rahmen, der ökologische Belange berücksichtigt, zugleich aber den notwendigen Hochlauf der Gewässerthermie in Deutschland ermöglicht.

Weitere Informationen können dem Kurzgutachten und dem begleitenden Positionspapier entnommen werden.