Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Energieversorger mivolta wegen unerlaubter Telefonwerbung Untergeschobene Verträge durch „Stadtwerke-Trick“

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegen den Energieversorger mivolta GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung eine Geldbuße von 250.000 Euro verhängt. Die Geldbuße ist aber noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Untergeschobene Verträge durch „Stadtwerke-Trick“
Die mivolta GmbH hatte bundesweit in mehreren hundert Fällen Verbraucherinnen und Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen der Eigenmarke „MaXXimo“ belästigt. Dabei setzte das Unternehmen Vertriebspartner ein, die die Betroffenen hartnäckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder kontaktierten. Außerdem erfolgten die Anrufe teilweise anonym, da die Anrufer ihre Rufnummern in einigen Fällen unterdrückten. Viele der verfahrensgegenständlichen Werbeanrufe waren geprägt von einer irreführenden Gesprächsführung. Häufig stellten sich die Anrufer dabei mit Fantasienamen wie zum Beispiel „bundesweite Energieagentur“ vor oder taten so, als würden sie die Betroffenen im Auftrag der BNetzA anrufen. Hierdurch ließ sich eine Vielzahl der Betroffenen in die Irre führen.

In mehreren Fällen wurde auch der eigentliche Anrufzweck, Produkte der mivolta zu vertreiben, zunächst verschleiert. Die Anrufer gaben vor, allgemein angebliche Kosteneinsparpotenziale beim Energieverbrauch aufzeigen zu wollen.

Teilweise gaben sich die Anrufer auch gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Angerufenen aus. Auf diese Weise versuchten sie, von den Betroffenen gerade die Informationen wie die Zählernummer zu erhalten, die erforderlich sind, um einen Lieferantenwechsel anstoßen zu können. Einige Verbraucher*innen bekamen im Nachgang hierzu Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen zugeschickt, obwohl sie einem Vertrag gar nicht zugestimmt hatten. Die Betroffenen waren dann gezwungen, angebliche Verträge, die sie nie abgeschlossen hatten, mit großem Aufwand zu widerrufen.

Ungültige Werbeeinwilligungen und kontinuierliche Telefonbelästigung Die BNetzA hat in ihren Ermittlungen festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Werbeeinwilligungen nach dem jeweils betreffenden Telefonanruf datiert war. Weitere der verwendeten Einwilligungserklärungen, die die mivolta über Online-Gewinnspiele bezogen hatte, waren seitens der Gewinnspielanbieter intransparent vorformuliert und gestaltet. Mehrere Verbraucher*innen berichteten außerdem, dass der von Ihnen ausdrücklich geäußerte Wunsch bzw. die Aufforderung, weitere Anrufe zu unterlassen, nicht beachtet worden sei. In Extremfällen berichten Betroffene von über 30 Anrufversuchen innerhalb von zwei Wochen.

Verbotene Rufnummernunterdrückung
In mehreren Fällen unterdrückten die Anrufer bei den Werbeanrufen zudem ihre Rufnummern und verschleierten so die Herkunft des Anrufs. Obwohl die Werbeanrufe somit teilweise anonym erfolgten, konnten diese aufgrund weiterer Ermittlungen der BNetzA eindeutig der mivolta zur Last gelegt werden. Wenn Unternehmen eine Rufnummer bei Werbeanrufen nicht anzeigen und ihre Identität durch anonyme Anrufe verschleiern, können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden.