August 2019: BNetzA konsultiert Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue

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Aufgrund der teils deutlichen Unterdeckung der deutschen Regelzone im Juni 2019 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Juli 2019 die Konsultation von Maßnahmen zur Stärkung einer ausgeglichenen Systembilanz im deutschen Stromnetz eröffnet.

Dabei konsultiert die für den Stromnetzzugang zuständige Beschlusskammer 6 (BK6) derzeit auf ihrer Homepage veröffentlichte Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue, die sie kurzfristig per Festlegung anzuordnen beabsichtigt:

  1. Die BKV werden mit sofortiger Wirkung verpflichtet, ihre Bilanzkreise spätestens 15 Minuten vor dem Erfüllungsbeginn durch eine entsprechende Fahrplanmeldung auszugleichen (Az. BK6-19-212).
  2. Die Tenorziffer 2 der Festlegung zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems vom 25.10.2012 (Az. BK6-12-024) wird dahingehend angepasst, dass in Viertelstunden, in denen der Saldo des deutschen Netzregelverbundes einen Wert von mehr als 80 % der kontrahierten Regelleistung in der entsprechenden Richtung ausweist, im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung bei Unterspeisungen ein Zuschlag und bei Überspeisungen ein Abschlag auf den reBAP von 50 %, mindestens jedoch 100 Euro/MWh erhoben wird (Az. BK6-19-217).
  3. Einführung einer standardmäßigen werktäglichen Übermittlung aller Messwerte RLM-gemessener Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen an die ÜNB (Az. BK6-19-218).