Neugestaltung des Regulierungsrahmens durch die BNetzA
VKU-Stellungnahme zur BNetzA-Konsultation NEST

Das EuGH-Urteil vom 02.09.2021 zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und die dadurch notwendigen Änderungen des EnWG haben eine grundlegende Zäsur der Zuständigkeiten in der deutschen Energieregulierung ausgelöst. Die BNetzA wird auf dieser Grundlage in eigener Verantwortung die Bedingungen und Methoden für den Zugang zu den Netzen festlegen.

29.02.24

Novelle der Energie- und Stromsteuerverordnung in Kraft getreten
© 

VKU/regentaucher.com

Nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle Ende Dezember 2023 ist der Prozess zur Neugestaltung der Regulierung gestartet. Die BNetzA hat ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ (NEST) vorgelegt, welches im Rahmen einer Veranstaltung am 02.02.2024 in Bonn ausführlich vorgestellt und mit den beteiligten Verbänden diskutiert wurde.

Das vorgelegte Eckpunktepapier beinhaltet 15 Thesen, die mit anschließenden Fragen in Richtung der Netzbetreiber diskutiert werden sollen. Frist für die Einreichung der Stellungnahmen bei der BNetzA war der 29.02.2024. Der VKU hat seine nachstehende Stellungnahme im engen Austausch mit den Regulierungsexperten der AG Anreizregulierung erarbeitet und fristgerecht abgegeben.

Grundsätzlich gilt, dass der zukünftige Regulierungsrahmen anhand eines gestuften Systems von Festlegungen beschrieben wird. Diese bauen aufeinander auf und unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Detaillierungstiefe:

  • Rahmenfestlegungen
  • Methodenfestlegungen
  • Perioden- oder Einzelfestlegungen.

Der Transformationsprozess für Strom und Gas verläuft bereits jetzt unterschiedlich. In Zukunft wird sich das verstärken. Entsprechend sollten verschiedene Aspekte der Regulierung differenziert gestaltet werden. Gas- und Wasserstoffregulierung müssen zusammen gedacht und für die Zukunft in Abhängigkeit voneinander entwickelt werden.

Folgende zentrale Themen haben wir in unserer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur adressiert:

  • Kritische Bewertung der Verkürzung der Dauer der Regulierungsperioden von 5 auf 3 Jahre
  • Das Vereinfachte Verfahren muss zwingend erhalten bleiben und gestärkt werden. Keine Reduktion des Katalogs der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (dnbK)
  • Die Weiterführung des bestehenden Effizienzvergleichs wird grundsätzlich befürwortet. Allerdings muss noch stärker die Heterogenität der Netzbetreiber – auch mit Blick auf die unterschiedlichen Transformationsprozesse – abgebildet werden.
  • Eine Diskussion über mögliche Indikatoren einer sog. „Energiewendekompetenz“ sollte zunächst offen geführt werden. Die Berücksichtigung muss separat vom Q-Element erfolgen
  • Es sollte weiterhin die kalkulatorische Gewerbesteuer angesetzt werden. Eine Umstellung würde einen sehr hohen Aufwand und mehr Komplexität bedeuten. Zudem würden hohe Ungenauigkeiten und Ungleichbehandlungen zwischen den Netzbetreibern entstehen.

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens ist geplant, dass die BNetzA zu den einzelnen Themenblöcken im Laufe des Jahres Workshops durchzuführen und zum Ende des Jahres mit Rahmenfestlegungen beginnen wird.

Die Eckpfeiler des angepassten Regulierungssystems sollen rechtzeitig zum Basisjahr Gas 2025 – soweit möglich – klar erkennbar sein. Der VKU wird den gesamten Prozess eng begleiten und regelmäßig den Ausschuss Netzwirtschaft informieren.

Für Rückfragen stehen aus dem Netzbereich Victor Fröse (030-58580-195, froese(at)vku(dot)de) und aus dem Rechtsbereich Viktor Milovanović (Tel.: +49 30 58580-135; milovanovic(at)vku(dot)de) gerne zur Verfügung.