Überarbeitung der Gigabit-Rahmenregelung
VKU setzt sich bei Gigabitförderung für Kontinuität ein

Um die Gigabit-Rahmenregelung bis Ende 2028 zu verlängern, beabsichtigt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), sie an die neuen Breitbandleitlinien der Europäischen Kommission anzupassen. In seiner Stellungnahme fordert der VKU, nicht über das dafür notwendige Maß hinauszugehen.

17.04.24

Kommission besteht für Verlängerung auf Anpassung an die Breitbandleitlinien

Der VKU spricht sich in seiner Stellungnahme zur geplanten Anpassung der Gigabit-Rahmenregelung an die Anfang 2023 in Kraft getretenen neuen Breitbandleitlinien der Europäischen Kommission grundsätzlich für den Erhalt der bisherigen Förderarchitektur aus. Wichtig ist, im aktuellen Förderumfeld Verlässlichkeit zu wahren, um den kommunalen Unternehmen möglichst weitgehende Planungssicherheit zu ermöglichen. Um deren Bedarfe beim Glasfaserausbau angemessen zu berücksichtigen, spricht sich der VKU daher für eine Anpassung der Rahmenregelung aus, die den Erhalt des existierenden Regelwerkes fokussiert und nicht über die Anforderungen der Breitbandleitlinien hinausgeht.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt, die auf fünf Jahre angelegte Rahmenregelung aus dem Jahre 2020 bis Ablauf des Jahres 2028 zu verlängern. Hierfür benötigt das BMDV die Genehmigung der Kommission, die laut BMDV eine Anpassung des Regelwerkes an ihre zwischenzeitlich überarbeiteten Breitbandleitlinien zur Bedingung erklärte. In diesem Zusammenhang initiierte das BMDV eine öffentliche Konsultation, an der sich der VKU mit einer Stellungnahme beteiligt hat.

Grundsätzlich begrüßt der VKU das Vorhaben des BMDV, die Rahmenregelung bis Ende 2028 zu verlängern. Wie das Ministerium in seinem Anschreiben zur öffentlichen Konsultation mitteilte, wird damit Zeit für eine gegebenenfalls erforderliche grundlegende Überarbeitung der Rahmenregelung gewonnen, die auf einen weiter fortgeschrittenen Glasfaserausbau in Deutschland reagieren würde.

Aus VKU-Sicht gehen aber mehrere der an der Rahmenregelung geplanten Änderungen über das für ihre Anpassung an die Breitbandleitlinien der Kommission erforderliche und sachlich gebotene Maß hinaus. Dies ist umso dringlicher anzumerken, als dass die Änderungen den geförderten Glasfaserausbau dauerhaft zu schwächen drohen, teilweise sogar zum Erliegen bringen dürften.

Insbesondere fordert der VKU, dass die überarbeitete Rahmenregelung frühestens für Förderverfahren greifen sollte, für die im Jahre 2025 ein Markterkundungsverfahren eingeleitet wird. Jedenfalls dürften die neuen Regelungen nicht für solche Fördervorhaben gelten, die bereits einen vorläufigen Förderbescheid erhalten haben.

Bei der Abfrage eigenwirtschaftlicher Ausbauvorhaben im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens ist der relevante Zeithorizont von nunmehr mindestens drei Jahren außerdem zu konkretisieren. Bei Verzögerungen sind diese anzuzeigen und auch während der drei Jahre in den Zeitplan aufzunehmen (dynamischer Zeitplan).

Ebenso müssen die Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zum geförderten Netz vom Anbieter marktgerecht gestaltet werden können. Von einer Ex-ante-Festlegung bei geförderten Projekten durch den Bund ist abzusehen.

Die vollständige VKU-Stellungnahme können Sie folgend sowie auf dieser VKU-Webseite abrufen.

  • VKU-Stellnungnahme

    zum Entwurf einer „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ vom 5. März 2024