VKU zum Ausbau der Gasnetze 2020-2030 Heiß diskutiert: Grüngasvariante und Auslegungsvariante für Baden-Württemberg

VKU kommentiert den Entwurf der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber. Unklarheiten bestehen bei der Grüngasvariante. Klares „Go“ für die Auslegungsvariante für Baden-Württemberg.
Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber haben den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 (NEP) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. In seiner Stellungnahme kommentiert der VKU v. a. die folgenden Aspekte:
- Die Fusion der beiden deutschen Marktgebiete (bis Oktober 2021) darf keinesfalls Kapazitätseinschränkungen auf Ebene der Verteilnetzbetreiber auslösen. Die „Ewigkeitsklausel“ muss unberührt bleiben!
- Folgen der Corona-Pandemie auf die Marktraumumstellung müssen bei der weiteren Entwicklung des NEP Gas unbedingt berücksichtigt werden!
- Mit der Herleitung, Erläuterung und Dokumentation der Modellierungsergebnisse der Auslegungsvariante für Baden-Württemberg liegt ein nachvollziehbares, begründetes und belastbares Netzausbaukonzept vor. Von daher ist es gerechtfertigt, dass die Ergebnisse der Auslegungsvariante der standardisierten Basisvariante im konkreten Fall vorzuziehen sind (s. auch Internetbeitrag zur TENP im NEP 2018).
- Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, ist der Einsatz von fossilem und erneuerbarem Gas und damit die gut ausgebaute Gasinfrastruktur unersetzlich. Die Aufnahme einer Grüngasvariante in den NEP ist wesentlich, um die zukünftigen Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen. Hier gibt es jedoch Unklarheiten z. B. zur regionalen Betrachtung der Wasserstoffmodellierung, zur Umstellung von Erdgasleitungen auf Wasserstoff oder zu den im Rahmen der Marktpartnerabfrage gemeldeten Grüngasprojekten.