MsbG - BNetzA beschließt „Zielmodell Gas“ ab 2020 Messwertaufbereitung erfolgt weiterhin durch Netzbetreiber (Back-End)
Wie bisher bleibt der Netzbetreiber im „Zielmodell Gas“ ab 2020 für die Aufbereitung der Messwerte Gas, insbesondere Plausibilisierung und Ersatzwertbildung sowie die Datenübermittlung, verantwortlich.
Die Beschlusskammer 7 (BK 7) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ein Festlegungsverfahren „Zielmodell Gas“ (vgl. VKU-MR vom 29.05.17) durchgeführt.
Im Fokus steht dabei die Ausgestaltung des Messwesens im Gassektor für den Zeitraum ab 2020. Dies betrifft die Ebenen der Geschäftsprozesse und der elektronischen Marktkommunikation.
Am 20.08.2018 endete das Festlegungsverfahren mit positiven Beschlüssen für Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber:
- Wie bisher bleibt der Netzbetreiber im „Zielmodell Gas“ ab 2020 für die Aufbereitung der Messwerte Gas, insbesondere Plausibilisierung und Ersatzwertbildung sowie die Datenübermittlung, verantwortlich.
- Dies ist auch bei Messeinrichtungen Gas der Fall, die zukünftig an intelligente Messsysteme (Strom) angebunden werden. Auch hier erfolgt die Aufbereitung der Messwerte und die Datenübermittlung durch den Netzbetreiber (im Backend) und nicht im SmartMeter-Gateway (Strom).
- Zur Anbindung von Messeinrichtungen Gas an ein Smart-Meter-Gateway (Strom) sind von den Verbänden einheitliche Vorgaben bzgl. der Prozesse und der Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren zu erarbeiten.
VKU und BDEW hatten frühzeitig im Festlegungsverfahren die Beibehaltung der bisherigen, bewährten Systematik für den Netzbetreiber im „Zielmodell Gas“ gefordert.
Die Entscheidungen der BK 7 sind ein wichtiger Erfolg für die Unternehmen: auch ab 2020 ist weiterhin der Netzbetreiber als Datendrehscheibe für die Erhebung und Verteilung abrechnungsrelevanter Messwerte verantwortlich. Die BK 7 überführt damit die Regelungen des derzeit gültigen Interimsmodells im Gassektor direkt in das ab 2020 anzuwendende „Zielmodell Gas“.
In dem u. s. Hintergrundpapier werden die Entscheidungen der BK 7 bzgl. der zentralen Fragestellungen kompakt dargestellt. Besonders positiv ist hervorzuheben, dass der Argumentation von VKU und BDEW im Gassektor weitgehend gefolgt wurde.
Mit dem Beschluss für das Zielmodell im Gasmarkt ab 2020 (Az.: BK 7-17-050) hält sich die BK 7 allerdings die Möglichkeit offen, unter Einbeziehung des technischen Fortschritts bei Smart-Meter-Gateways (Strom), die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen. Aus Sicht des VKU sollte diese Prüfung weder kurz- noch mittelfristig erfolgen, da sonst Planungsunsicherheit und hohe Umstellungskosten für die Akteure drohen.
Auf Basis der Entscheidungen der BK 7 werden die Verbände nun die prozessuale Ausgestaltung angehen. Dies betrifft insbesondere die Anbindung von Messeinrichtungen Gas an ein Smart-Meter-Gateway (Strom).
Das Hintergrundpapier und der BNetzA-Beschluss zum Festlegungsverfahren „Messwertaufbereitung im Gasbereich ab 2020“ sind hier abrufbar.