Emissionsminderung in kommunalen Fuhrparks Aktuelles Förderprogramm zur Nachrüstung von LKW
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt ab dem 01. 01. 2019 rund 100 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen sogenannter schwerer Kommunalfahrzeuge bereit, um die besonders von NOx-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten zu unterstützen. Eine entspre-chende Förderrichtlinie wurde am 28. 11. 2018 veröffentlicht.
Die Luftqualität ist in größeren Städten und städtischen Ballungsräumen durch Belastung mit verschiedenen Luftschadstoffen häufig schlecht. Es drohen unterschiedliche Fahrverbote durch nationale Gerichte und Zwangsmaßnahmen seitens der EU. Zur Verbesserung werden deshalb verschiedene Maßnahmen beim innerstädtischen Verkehr eingeleitet. Besonders im Fokus stehen Dieselmotoren, bei deren Verbrennung von Diesel-Kraftstoff im Abgasstrom neben Kohlendioxid insbesondere auch Stickoxide, sogenannte NOx, und Rußpartikel entstehen. Deshalb hat die Bundesregierung bereits verschiedene Förderprogramme zur Förderung von emissionsarmen Fahrzeugen bei der Neubeschaffung, Nachrüstungsinvestitionen beim Fahrzeugbestand und verkehrslenkende Maßnahmen (Digitalisierung der Verkehrslogistik) sowie alternativen Antriebs- und Kraftstoffarten, aufgelegt. Kommunale Fuhrparks können einen Beitrag zur Emissionsminderung leisten.
Förderung der Elektromobilität
Verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung der Einführung der Elektromobilität laufen bereits seit längerem und werden auch von kommunalen Unternehmen der Branche der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung für deren Fuhrparks in kleinem Umfang genutzt, um etwa Elektro-Pkw und Elektro-Transporter, die in der Ersatzbeschaffung teurer als konventionelle Fahrzeuge sind, fördern zu lassen. Von den Mehrkosten werden in der Regel zwischen 50-80 Prozent durch die Förderprogramme getragen.
Lotsenstelle im BMVI
Mit der Einrichtung der Lotsenstelle im BMVI im Jahr 2017 können antragstellende Mitgliedsunternehmen gezielt auf umfassende Informationen und konkrete Beratung zurückgreifen. Es werden Programme auf Bundes- und Länderebene sowie im Rahmen von EU-Förderprogrammen vermittelt. Zudem unterstützt auch das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz am Deutschen Institut für Urbanistik bei der konkreten Beratung zur Antragstellung. Der VKU hatte diese Verbesserung im „Förder-Dschungel“ nachdrücklich angeregt.
Zuletzt wurde das Programm von 1 auf 1,5 Milliarde Euro aufgestockt. Mit dem Sofortprogramm werden auch kommunale Ansätze gefördert.
Die Um- und Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen im kommunalen Fuhrpark wird seit 1. Januar 2019 mit 100 Millionen Euro gefördert. Dies gilt in den besonders von Grenzwert-überschreitungen betroffenen Städten gemäß Anhang der Förderrichtlinie. Für diese Förderung hatte sich der VKU intensiv eingesetzt. Bisher gab es eine vergleichbare Unterstützung nur für Busse im ÖPNV. Das Bundesverkehrsministerium geht von rund 28.000 Fahrzeugen bundesweit aus, konkret kommunale Fahrzeuge über 3,5 Tonnen etwa für Abfallsammlung, Straßenreinigung und Abwasserservice. Förderfähig sind zunächst 40 bis 60 Prozent der Kosten für die Nachrüstung.
Nun wird mit Hochdruck daran gearbeitet Nachrüstkits zuzulassen, die den im Anhang der Richtlinie vom Verkehrsministerium aufgelisteten Regeln für die Anforderungen an die Hardwarenachrüstung durch das Kraftfahrbundesamt genügen.
Sowohl die Betriebsgenehmigung/Zulassung von den Verkehrsbehörden als auch die Zustimmung der wenigen großen Fahrzeughersteller für diese Nachrüstungen stehen bislang noch aus. So fahren jetzt schon testweise umgerüstete Fahrzeuge auf eigenes Risiko der Fahrzeughalter ohne weitere Gewährleistung des Fahrgestellherstellers. Die Einzelabnahme bei den Verkehrsbehörden muss für jedes einzelne Fahrzeug eingeholt werden. Nachrüstungs-Bausätze (SCR-Katalysatoren u. ä.) mit ABE von den zuständigen Behörden werden im ersten Halbjahr 2019 erwartet.