Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform VKU sieht weiteren Nachbesserungsbedarf

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Am 23.09.2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur EEG-Reform beschlossen. Dem waren schwierige Verhandlungen zwischen dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium vorausgegangen. Nicht alle Streitfragen konnten geklärt werden. Bundesministerin Schulze gab in einer Erklärung zu Protokoll, dass sie weitergehenden Handlungsbedarf sehe.

Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der jetzt beschlossene Entwurf bereits einige Anpassungen. Dies betrifft auch Punkte, die der VKU in seiner Stellungnahme vom 17.09.2020 adressiert hat.

Zwar bleiben die unzureichenden Zielvorgaben für 2030 bestehen. Doch um ein höheres Maß an Verbindlichkeit zu erreichen, wurden die Ausbauziele auf Zweijahresschritte heruntergebrochen. Zudem wurden die jährlich angestrebten Stromproduktionsmengen aus erneuerbaren Energien festgelegt.

Die Windenergie-Abgabe wurde neu konstruiert: Betreiber dürfen bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde zahlen und erhalten diesen Betrag aus dem EEG-Konto erstattet. Die vom VKU kritisierten Regelungen für Anwohnerstromtarife wurden ersatzlos gestrichen.

Positiv ist auch, dass die Mieterstromzuschläge gegenüber den im Referentenentwurf vorgesehenen Werten nochmals um rund einen Cent pro Kilowattstunde erhöht wurden.

Ein Vergütungsstopp bei negativen Preisen soll dem Kabinettsbeschluss zufolge eintreten, wenn die Strompreise eine Stunde lang negativ sind und nicht schon nach 15 Minuten, wie ursprünglich vorgesehen. Der Anwendungsbereich dieser Regelung soll auf Anlagen begrenzt werden, die unter das Ausschreibungsregime fallen.

Bei der Biomasse, die nach Auffassung des VKU im Referentenentwurf zu kurz gekommen war, wurden das Ausschreibungsvolumen auf 500 MW vergrößert und die Gebotshöchstwerte angehoben.

Aus Sicht des VKU gehen die von der Bundesregierung beschlossenen Anpassungen in die richtige Richtung. Im parlamentarischen Verfahren wird sich der VKU für weitere Verbesserungen einsetzen, insbesondere für höhere Ausbauziele und noch bessere Investitionsanreize. Zudem wird der VKU darauf hinwirken, dass den Anlagenbetreibern und Netzbetreibern keine unverhältnismäßigen Pflichten auferlegt werden.