Kraftwerksstrategie
Einigung auf wesentliche Elemente einer Kraftwerksstrategie

Das BMWK hat am 5. Februar bekannt gegeben, dass Bundeskanzler Scholz, Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck wesentliche Elemente einer Kraftwerksstrategie vereinbart haben. Konkrete Ausgestaltungsdetails bleiben weiter offen.

21.02.24

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Bereits im Frühjahr 2023 hatte das Wirtschaftsministerium (BMWK) eine Kraftwerksstrategie angekündigt. Mit der Strategie soll der Zubau neuer steuerbarer Gaskraftwerke angereizt werden, die zukünftig mit Wasserstoff betrieben werden sollen. So soll einerseits der Umbau des Kraftwerksparks hin zur Nutzung von Wasserstoff ermöglicht und andererseits die Versorgungssicherheit im Zuge des Kohleausstiegs abgesichert werden.

Erste Eckpunkte für ein Konzept waren im August 2023 vorgelegt worden. Den Eckpunkten waren Gespräche mit der EU-KOM zur beihilferechtlichen Bewertung der Maßnahme vorausgegangen.

Am 5. Februar 2024 gab das BMWK bekannt, dass Bundeskanzler Scholz, Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck die wesentlichen Elemente einer Kraftwerksstrategie sowie Festlegungen zu weiteren Vorhaben vereinbart haben. Es sollen neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von bis zu viermal 2,5 GW als H2-ready Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie kurzfristig ausgeschrieben werden, die ab einem 2032 festzulegenden Umstiegsdatum zwischen 2035 und 2040 vollständig auf Wasserstoff umstellen sollen. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Arbeiten an dem zukünftigen Strommarktdesign umgehend weiter vorangebracht und insbesondere Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, die bis spätestens 2028 operativ sein sollen. Die Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie sollen so ausgestaltet werden, dass die neuen Kraftwerke in den zukünftigen Kapazitätsmechanismus vollständig integriert werden.

Die gefundene Einigung zur Kraftwerksstrategie soll mit der EU-Kommission in Brüssel beraten und anschließend mit der Öffentlichkeit konsultiert werden.

Der VKU begrüßt, dass nun eine Einigung zur Kraftwerksstrategie vorliegt, wenngleich bislang weder konkrete Details zum Ausschreibungsdesign noch zur konkreten Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus bekannt sind. Grundsätzlich bewertet der VKU die geplante Einführung eines Kapazitätsmechanismus und die Verzahnung mit dem langfristigen Marktdesign prinzipiell als positives Signal. Der Zeitplan für die beihilferechtliche Einigung mit EU-KOM erscheint dennoch als äußerst ambitioniert.

KWK-Kraftwerke werden im Rahmen der neuen Eckpunkte nicht explizit berücksichtigt. Der VKU setzt sich deswegen parallel zu den geplanten Instrumenten der Kraftwerksstrategie für die Verlängerung und Weiterentwicklung (u. a. Einführung klimaneutraler Brennstoffe) des KWKG ein. Das EuG-Urteil zum KWKG 2020 gibt der Bundesregierung hierzu nun den geeigneten Rückenwind, um das Thema Zubau steuerbarer Kraftwerksleistung über das KWKG weiter anzugehen und eine Verlängerung zu erwirken.