Wärmewende
Bundestag berät über Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung

Der Bundestag befasst sich in diesen Wochen mit dem Entwurf einer Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV), den das Bundeskabinett am 24. Januar 2024 beschlossen hat. Der VKU sieht die Notwendigkeit, die Verordnung noch praxisnäher und effizienter auszugestalten.

22.02.24

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Der Bundestag befasst sich in diesen Wochen mit dem Entwurf einer Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV), den das Bundeskabinett am 24. Januar 2024 beschlossen hat. Die Einführung eines Registers für Herkunftsnachweise, die EU-rechtlich vorgeschrieben ist, soll den Handel klimaschonender Gase und thermischer Energie in Deutschland und der EU stärken. Die Idee ist, den klimaneutralen Ursprung von Energien zu dokumentieren und so deren Nutzung und Verbreitung zu fördern. Die „grüne Eigenschaft“ der Energie soll auch dann kommerziell nutzbar sein, wenn z. B. Strom in Wasserstoff oder Wärme umgewandelt wird.

Der VKU sieht die Notwendigkeit, die Verordnung noch praxisnäher und effizienter auszugestalten, damit auf der Basis von Herkunftsnachweisen klimafreundliche Geschäftsmodelle in der Breite möglich werden. Überregulierung sollte tunlichst vermieden werden.

In seinem aktuellen Positionspapier setzt sich der VKU insbesondere für eine bessere Berücksichtigung des bilanziellen Handels von Biomethan und Wasserstoff ein. Der bilanzielle Bezug von klimaneutralen Gasen ermöglicht es Verbrauchen, unabhängig von ihrem Standort Tarife zu wählen, die einen bestimmten Anteil grüner Gase enthalten. Dadurch werden Erzeuger und Abnehmer grünen Gases auch über größere Entfernungen zusammengebracht, so dass sich ein Biomethan- und Wasserstoffmarkt entwickeln kann.

Zudem sollten Synergieeffekte zwischen den verschiedenen, zum Teil bereits bestehenden Registern und Datenbanken noch stärker genutzt werden, hier würde sich z. B. ein One-Stop-Shop eignen, welcher sowohl Produzenten als auch Gutachter entlasten würde. Dann müsste für jede Erzeugungsanlage nur eine Zertifizierung vorgenommen werden. Diese wäre für jedes Register (Nabisy-Datenbank für Kraftstoffe, Nabisy-Datenbank für Strom, Dena-Biogasregister, Gas-Herkunftsnachweisregister, Wärme-Herkunftsnachweisregister) verwendbar.

Ein Punkt, den der VKU ausdrücklich begrüßt: Deponie- und Klärgase werden in der geplanten Verordnung richtigerweise zu den erneuerbaren Gasen gezählt. Diese Zuordnung ist wichtig, damit die Nutzung dieser wertvollen Energieformen für die Strom und Wärmeversorgung wirtschaftlich ist und Abwasser- sowie mechanisch-biologischen Abfallanlagen und Wärmenetzbetreiber entsprechende Kooperationen eingehen können.