Innenministerkonferenz fasst Beschluss zur kommunalen Entwicklungspolitik Engagement kommunaler Unternehmen in Entwicklungspolitik gewollt und möglich

Vom 12. bis 14. Juni tagte die Innenministerkonferenz der Länder in Kiel. Dabei stand auch das Thema kommunale Entwicklungspolitik auf der Tagesordnung. Der VKU hat dafür geworben, dass das entwicklungspolitische Engagement der kommunalen Unternehmen gewürdigt und sein Wert betont wird. Das haben die Innenminister nun einstimmig beschlossen.

Der IMK-Beschluss baut auf die Inhalte des Beschlussvorschlages aus 2017 auf und erweitert und aktualisiert diese maßgeblich. Zusammen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den kommunalen Spitzenverbänden hat der VKU für dieses positive Signal für das Engagement der Kommunen und kommunalen Unternehmen geworben.

Kommunale Entwicklungspolitik Beitrag zur Agenda 2030

Der Beschluss betont, dass die Entwicklungszusammenarbeit der Kommunen ein Beitrag zur Agenda 2030 und ihrer 17 Nachhaltigkeitsziele ist. Die Agenda 2030 ist Teil des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene und wird von einem Großteil der Bundesländer in Nachhaltigkeitsstrategien aufgegriffen. Dadurch, dass die Bundesländer nun beschlossen haben, die kommunale Entwicklungspolitik als Beitrag anzuerkennen, wird eine weitere Rechtfertigung für die kommunale Entwicklungspolitik geschaffen: Deutschland hat sich zur Umsetzung der Agenda 2030 entschlossen und selbst verpflichtet. Mit ihrem entwicklungspolitischen Engagement tragen die Kommunen und die kommunalen Unternehmen zur Umsetzung bei.

Know-how-Partnerschaften leisten wichtigen Beitrag

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat beschlossen, dass Entwicklungs- und „Know-how“-Partnerschaften einen wichtigen Beitrag leisten können. Dabei hat sie auch explizit die kommunalen Unternehmen genannt und den Wert ihres besonderen Betriebs- und Organisationswissens in der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur betont. Somit gibt der Beschluss direkte politische Rückendeckung für das Engagement der kommunalen Unternehmen, beispielsweise in Betreiberpartnerschaften. Als wünschenswerter und wichtiger Beitrag wurde mit diesem Punkt die gewünschte politische Rückendeckung erreicht.

Örtlicher Bezug muss gewahrt werden

Bei ihrem Engagement müssen Kommunen und kommunale Unternehmen darauf achten, den örtlichen Bezug zu wahren.

Dieser gilt zum einen im Ausland: Kommunen und kommunale Unternehmen unterliegen der Pflicht, nur auf „ihrer Ebene“ im Ausland aktiv zu werden. Das heißt, Kommunen können nur mit Kommunen und kommunale Unternehmen nur mit Grundversorgern der gleichen Branche im Ausland zusammenarbeiten. Dabei sollten auch die Größen der jeweiligen Partner vergleichbar sein.

Zum anderen gilt der örtliche Bezug auch in Deutschland: Entwicklungspolitische Aktivitäten der Kommunen und kommunalen Unternehmen müssen eine Wirkung auf kommunaler Ebene entfalten. Das kann jedoch auch erreicht werden, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Projekten im Ausland aktiv werden, ihre Erfahrungen zurück in ihre Kommune oder kommunales Unternehmen bringen und dort Wirkung entfalten.

Engagement im Rahmen von kommunaler Selbstverwaltung und Leistungsfähigkeit

Das Engagement muss in den Rahmen der Gegenstände fallen, die nach deutschem Rechtsverständnis Angelegenheiten der Kommunen sind, also solche, die die kommunale Gesellschaft betreffen. Hierzu zählt im Besonderen die Daseinsvorsorge, die die kommunalen Unternehmen leisten.

Die kommunalen Unternehmen müssen darauf achten, dass sie im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und der kommunalen Selbstverwaltung bleiben. Alles, was in den Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung passt, kann auch in entwicklungspolitischen Projekten von den Kommunen und kommunalen Unternehmen gemacht werden, so lange sie ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern weiterhin uneingeschränkt nachgehen können (Leistungsfähigkeit).

Unterstützungsangebote kommen vom Bund

Die IMK hat ausgedrückt, dass sie die Unterstützungsangebote vom Bund in der kommunalen Entwicklungspolitik begrüßt. Damit stellen die Länder klar, dass die Finanzierung der kommunalen Entwicklungspolitik weiterhin hauptsächlich beim Bund liegt. Zwar gibt es einige Länder, die eigene Unterstützungsangebote bieten, eine Selbstverpflichtung aller Länder dies zu tun, hat jedoch wenig Aussicht auf Erfolg.

Darüber hinaus stellt sie klar, dass die Weiterentwicklung der kommunalen Entwicklungspolitik in enger Abstimmung mit den Kommunen und den kommunalen Unternehmen erfolgen soll. Das ist ein wichtiger Punkt für die zukünftige Einbeziehung der kommunalen Unternehmen in Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der kommunalen Entwicklungspolitik, der dafür aufgesetzten Programme, Unterstützungen und Förderungen. So können die kommunalen Unternehmen dieses Politikfeld noch stärker mitgestalten.

Letztlich gehen die Länder auf die Verordnungen der EU zur Finanzierung entwicklungspolitischer Aktivitäten ein und begrüßen diese.