Mobilität neu denken!
Bundesregierung verlängert und erweitert Elektromobilitätsgesetz
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des Elektromobilitätsgesetzes vorgelegt. Neben der Verlängerung bis 2035 sollen künftig auch weitere Fahrzeugklassen einbezogen und kommunale Handlungsspielräume erweitert werden. Ziel ist es, den Hochlauf der Elektromobilität in allen Verkehrsbereichen weiter zu beschleunigen.
18.05.26
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des Elektromobilitätsgesetzes vorgelegt. Neben der Verlängerung bis 2035 sollen künftig auch weitere Fahrzeugklassen einbezogen und kommunale Handlungsspielräume erweitert werden. Ziel ist es, den Hochlauf der Elektromobilität in allen Verkehrsbereichen weiter zu beschleunigen.
Das Bundesministerium für Verkehr hat einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) vorgelegt. Wie angekündigt, soll das Gesetz bis Ende 2035 verlängert werden. Ziel bleibt es, Kommunen weiterhin den notwendigen rechtlichen Spielraum zu geben, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr gezielt zu fördern – etwa durch Parkvorteile oder Zufahrtsausnahmen.
Neu ist insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs: Künftig sollen auch schwere Nutzfahrzeuge sowie weitere Fahrzeugklassen wie Busse und sogenannte L-Fahrzeuge einbezogen werden. Damit trägt die Novelle dem Ziel Rechnung, den Hochlauf der Elektromobilität über alle Verkehrssektoren hinweg zu beschleunigen.
Zugleich werden die Anforderungen für Plug-in-Hybride verschärft. Eine Privilegierung ist künftig nur noch möglich, wenn Fahrzeuge entweder eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern erreichen oder besonders niedrige CO₂-Emissionen nachweisen. Zudem soll die Kennzeichnung von E-Fahrzeugen vereinheitlicht und digital besser handhabbar gemacht werden.
Darüber hinaus greift der Entwurf bestehende rechtliche Unklarheiten auf und erweitert die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. So sollen diese unter anderem die Möglichkeit erhalten, für elektrisch betriebene Fahrzeuge reduzierte oder kostenfreie Gebühren beim Anwohnerparken festzulegen.
Während das Gesetz künftig nicht mehr insgesamt befristet ist, bleiben einzelne Privilegien bis 2035 zeitlich begrenzt. Die Novelle ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 und soll einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung klimafreundlicher Mobilität leisten.
Der VKU begrüßt die geplanten Änderungen ausdrücklich, da sie den Hochlauf der Elektromobilität in allen Verkehrsbereichen unterstützen und Kommunen stärken.