VKU fordert von der Bundesnetzagentur einheitliche Übergangsregelungen bei der Umsetzung der neuen Pooling-Vorgaben

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Der VKU hat sich in einem Schreiben an den Präsidenten der Bundesnetzagentur dafür eingesetzt, dass bei der Umsetzung der neuen Pooling Regelungen einheitliche Übergangsregelungen gelten sollen. Den VKU erreichten Hinweise, wonach die Bundesnetzagentur die Übergangsregelung in der Festlegung der Pooling-Regelungen nur dann gelten lässt, wenn die Entnahmestellen im jeweiligen Netzgebiet vorzeichengerecht vor dem 1.1.2011 saldiert wurden. In allen anderen Fällen geht die Bundesnetzagentur nach eigener Auskunft von einer Pflicht zum "Entpoolen" der Entnahmestellen zum 1.1.2012 aus.